FachgebHSchulErgPrV BW 
                
                
            INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife Vom 21. Juni 1983
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife Vom 21. Juni 1983
 - § 1 Zweck der Prüfung
 - § 2 Zulassung zur Prüfung
 - § 3 Zeitpunkt und Ort der Prüfung
 - § 4 Form der Prüfung
 - Fußnoten
 - § 5 Durchführung der Prüfung
 - § 6 Prüfungsergebnis, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
 - § 7 Wiederholung der Prüfung
 - § 8 Schlußbestimmungen