EZulVOBW
INHALT
Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in Baden-Württemberg (Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg - EZulVOBW) Vom 30. November 2010
- Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in Baden-Württemberg (Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg - EZulVOBW) Vom 30. November 2010
- 1. ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
- § 3 Erschwerniszulage bei einer Verwendung im Dienst des Bundes oder eines anderen Landes
- 2. ABSCHNITT Einzeln abzugeltende Erschwernisse
- 1. Unterabschnitt Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten und Zulage für lageorientierten Dienst
- § 4 Allgemeine Voraussetzungen
- § 5 Höhe und Berechnung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
- § 6 Höhe und Berechnung der Zulage für lageorientierten Dienst
- § 7 Fortzahlung der Zulagen bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- § 8 Ausschluss der Zulagen durch andere Zulagen
- § 9 Sonstiger Ausschluss der Zulagen
- 2. Unterabschnitt Zulage für Tauchertätigkeit
- § 10 Allgemeine Voraussetzungen
- § 11 Höhe der Zulage
- § 12 Berechnung der Zulage
- 3. Unterabschnitt (aufgehoben)
- § 13 (aufgehoben)
- 4. Unterabschnitt Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung des Bundes
- § 14 Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung des Bundes
- 3. ABSCHNITT Zulagen in festen Monatsbeträgen
- § 15 Entstehung des Anspruchs
- § 16 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
- § 17 Zulagen für Wechselschichtdienst und Schichtdienst
- § 18 Zulagen für den Krankenpflegedienst
- § 19 Zulage für besondere Einsätze
- § 20 Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
- § 21 Zulage für Beamte des Justizvollzuges
- § 22 Zulage für Beamte in der Waffenannahmestelle des Regierungspräsidiums Stuttgart
- 4. ABSCHNITT Inkrafttretensvorschrift
- § 23 Inkrafttreten
- Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
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