EWärmeG
INHALT
Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWärmeG)
- Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWärmeG)
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Nutzungspflicht
- § 5 Zur Erfüllung der Nutzungspflicht anerkannte erneuerbare Energien
- Fußnoten
- Teil 2 Wohngebäude
- § 6 Anerkennung und Berechnung bei Wohngebäuden
- § 7 Pauschalierte Erfüllung bei Solarthermie
- § 8 Energieeinsparmaßnahmen durch baulichen Wärmeschutz
- § 9 Gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan
- § 10 Ersatzmaßnahmen
- § 11 Kombinationsmöglichkeiten
- § 12 Gebäudekomplexe
- Teil 3 Nichtwohngebäude
- § 13 Anerkennung und Berechnung bei Nichtwohngebäuden
- § 14 Pauschalierte Erfüllung mit Solarthermie bei Nichtwohngebäuden
- § 15 Energieeinsparmaßnahmen durch baulichen Wärmeschutz bei Nichtwohngebäuden
- § 16 Gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan bei Nichtwohngebäuden
- § 17 Ersatzmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden
- Fußnoten
- § 18 Kombinationsmöglichkeiten bei Nichtwohngebäuden
- Teil 4 Ausnahmen und Befreiungen
- § 19 Ausnahmen und Befreiungen
- Teil 5 Vollzug und Zuständigkeit
- § 20 Nachweispflicht
- § 21 Hinweispflicht
- § 22 Zuständige Behörde, Aufgaben, Befugnisse
- Teil 6 Ergänzende Bestimmungen
- § 23 Ordnungswidrigkeiten
- § 24 Verhältnis zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bei öffentlichen Gebäuden
- § 25 Ermächtigung für innovative Technologien und Evaluation
- § 26 Übergangsvorschriften
- § 26a Übergangsvorschriften
- § 27 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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