BauSVO
INHALT
Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (Bausachverständigenverordnung - BauSVO) Vom 15. Juli 1986
- Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (Bausachverständigenverordnung - BauSVO) Vom 15. Juli 1986
- § 1 Anerkannte Sachverständige
- § 2 Voraussetzungen für die Anerkennung als Sachverständiger
- § 3 Antrag auf Anerkennung als Sachverständiger
- § 4 Pflichten und Aufgaben des Sachverständigen
- § 5 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung
- § 6 Inkrafttreten
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