BauPrüfVO
INHALT
Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen (Bauprüfverordnung - BauPrüfVO) Vom 10. Mai 2010
- Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen (Bauprüfverordnung - BauPrüfVO) Vom 10. Mai 2010
- ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
- § 1 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik
- § 2 Prüfämter
- § 3 Untere Baurechtsbehörden
- § 4 Prüfung der bautechnischen Nachweise
- § 5 Bautechnische Prüfbestätigung
- § 6 Überwachung der Ausführung in konstruktiver Hinsicht
- § 7 Prüfverzeichnisse, Feststellungen des Regierungspräsidiums Tübingen - Landesstelle für Bautechnik -
- § 8 Prüfgebühren
- ZWEITER TEIL Anerkennung als Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik
- § 9 Geschäftssitz
- § 10 Voraussetzung für die Anerkennung
- § 11 Antrag auf Anerkennung
- § 12 Anerkennungsausschuss
- § 13 Anerkennungsverfahren
- § 14 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure aus anderen Bundesländern und EU-Mitgliedstaaten
- § 15 Abwicklung von Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner
- DRITTER TEIL Erlöschen und Widerruf der Anerkennung, Ordnungswidrigkeiten
- § 16 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung
- § 17 Ordnungswidrigkeiten
- VIERTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 18 Übergangsvorschriften
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