AbgG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Vom 12. September 1978
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Vom 12. September 1978
 - ERSTER TEIL Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 1
 - ZWEITER TEIL Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
 - § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
 - § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 4 Berufs- und Betriebszeiten
 - § 4 a Unabhängigkeit der Abgeordneten, Offenlegungsregeln
 - DRITTER TEIL Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
 - 1. Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
 - § 5 Entschädigung
 - Fußnoten
 - § 6 Aufwandsentschädigung
 - Fußnoten
 - § 6 a Reisekostenentschädigung
 - § 6 b Fahrtkosten
 - § 6 c Übernachtungskosten
 - § 7 Kürzung der Kostenpauschale
 - § 8 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
 - § 9 Dienstreisen
 - 2. Abschnitt Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
 - § 10 Übergangsgeld
 - § 11 Altersvorsorge, Versorgungswerk
 - Fußnoten
 - § 12 (aufgehoben)
 - § 13 (aufgehoben)
 - § 14 Gesundheitsschäden und Tod
 - § 15 (aufgehoben)
 - § 16 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
 - § 17 (aufgehoben)
 - § 18 (aufgehoben)
 - 3. Abschnitt Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen
 - § 19 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
 - § 20 Unterstützungen
 - 4. Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
 - § 21
 - 5. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
 - § 21 a (aufgehoben)
 - § 22 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
 - § 23 Verzicht, Übertragbarkeit
 - § 24 Nichtanrechenbarkeit
 - § 25 Verwendung im öffentlichen Dienst
 - VIERTER TEIL Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag
 - § 26 Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
 - § 27 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
 - § 28 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
 - § 29 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
 - § 30 Entlassung
 - § 31 Beförderungsverbot
 - § 32 Wahlbeamte auf Zeit
 - § 32 a Professoren
 - § 33 Angestellte, Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes.
 - § 34 Freistellung
 - § 35 (aufgehoben)
 - § 36 (aufgehoben)
 - § 37 Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes
 - FÜNFTER TEIL Übergangsregelung, Inkrafttreten
 - § 38 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
 - § 39 Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes
 - § 40 Versorgungsabfindung
 - § 41 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
 - § 42 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
 - § 43 Unterstützung für ehemalige Abgeordnete
 - § 44 Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten
 - § 45 Änderung des Landesbeamtengesetzes
 - § 45 a Übergangsregelung für Versorgungsansprüche und -anwartschaften, die vor dem 1. Juni 1992 entstanden sind
 - § 45 b Aussetzung der Anpassung der Entschädigung
 - § 46 Inkrafttreten, Weitergeltung alten Rechts