Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO
INHALT
Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO)
- Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO)
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Errichtung
- § 3 Zusammensetzung, Berufung
- § 4 Rechtsstellung der Prüfungsausschüsse, Verschwiegenheit
- § 5 Ausschluss von der Mitwirkung, Befangenheit
- § 6 Vorsitz, Beschlussfassung, Abstimmung, Geschäftsführung
- § 7 Prüfungstermin, Prüfungsort
- § 8 (Fn 5) Anmeldung zur Prüfung
- § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung sowie für die Ausbildereignungsprüfung
- § 10 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in besonderen Fällen
- § 11 Entscheidung über die Zulassung, Zuordnung der Prüflinge
- § 12 Nachteilsausgleich
- § 13 Prüfungsziel
- § 14 Gegenstand und Gliederung der Zwischenprüfung
- § 15 Gegenstand und Gliederung der Abschlussprüfung
- § 16 Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
- § 17 Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
- § 18 Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung
- § 19 Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung
- § 20 Gegenstand und Gliederung der Ausbildereignungsprüfung
- § 21 Prüfungsaufgaben
- § 22 Nichtöffentlichkeit
- § 23 Leitung, Aufsicht, Ausweispflicht, Belehrung
- § 24 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 25 (Fn 2) Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 26 (Fn 4) Bewertung
- § 27 Mündliche Prüfung, Ergänzungsprüfung
- § 28 Feststellung des Prüfungsergebnisses in der Abschlussprüfung
- § 29 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in der Ausbildereignungsprüfung
- § 30 Prüfungszeugnis, Prüfungsbescheinigung
- § 31 Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung
- § 32 Prüfungsunterlagen
- § 33 Errichtung
- § 34 Geschäftsordnung
- § 35 (Fn 3) Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Fussnoten
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