Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten - AvArWahlVO
INHALT
Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten - AvArWahlVO)
- Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten - AvArWahlVO)
- § 1 (Fn 3) Mitteilung des Unternehmens oder der Einrichtung
- § 2 Betriebswahlvorstand, Bildung und Zusammensetzung
- § 3 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands
- § 4 Wählerliste
- § 5 Wahlausschreiben, Einleitung der Wahl, Bekanntmachung
- § 6 Einspruch gegen die Wählerliste
- § 7 Wahlvorschläge
- § 8 Wahlvorschläge für stellvertretende Mitglieder
- § 9 Bestätigung und Prüfung der Wahlvorschläge
- § 10 Ungültige Wahlvorschläge
- § 11 Nachfrist für Wahlvorschläge
- § 12 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 13 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 14 Wahlvorgang
- § 15 Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)
- § 16 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
- § 17 Öffentliche Stimmauszählung
- § 18 Ermittlung der für die Vorschlagsliste Gewählten
- § 19 Niederschrift des Wahlergebnisses
- § 20 Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Benachrichtigung der Vorgeschlagenen
- § 21 Aufbewahrung der Wahlakten
- § 22 (Fn 3) Anfechtung der Wahl
- § 23 Wahlschutz und Wahlkosten
- § 24 Entsprechende Anwendung der Vorschriften
- § 25 Berechnung der Fristen
- § 26 (Fn 2) Anwendung in den Fällen des § 108b der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- § 27 (Fn 2) Inkrafttreten
- Fussnoten
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