ERVVO RHSt
INHALT
Verordnung über die elektronische Kommunikation und Aktenführung in Angelegenheiten der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland im Land Nordrhein-Westfalen (ERVVO RHSt)
- Verordnung über die elektronische Kommunikation und Aktenführung in Angelegenheiten der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland im Land Nordrhein-Westfalen (ERVVO RHSt)
- § 1 Zulassung der elektronischen Kommunikation im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen
- § 2 Übermittlung von Nachrichten
- § 3 Arten und Formate der zu übermittelnden Dokumente
- § 4 Gewährleistung der Authentizität von an das Ausland zu übermittelnden Dokumenten und der Integrität von zu übermittelnden Dokumenten und Nachrichten
- § 5 Prüfung der Authentizität und Integrität von aus dem Ausland übermittelten Dokumenten und Nachrichten
- § 6 Weitere Bearbeitung eingehender elektronischer Nachrichten aus dem Ausland
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Fussnoten
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