Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen
INHALT
Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen)
- Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen)
- § 1 Gewährung von Schuldendiensthilfen
- § 2 Höhe der Schuldendiensthilfen
- § 3 Laufzeit und Zahlung der Schuldendiensthilfen
- § 4 Folgen einer Veräußerung eines geförderten Grundstücks sowie Folgen einer Zweckänderung
- § 5 (Fn 2) Rückforderung
- § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Fussnoten
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