ESchVO
INHALT
Verordnung über die Ersatzschulen (ESchVO)
- Verordnung über die Ersatzschulen (ESchVO)
- § 1 (Fn 2) Antragstellung
- § 2 (Fn 3) Genehmigung oder vorläufige Erlaubnis der Ersatzschule
- § 3 (Fn 4) Trägerwechsel
- § 4 (Fn 4) Betrieb der Ersatzschule
- § 5 (Fn 5) Genehmigung der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern, von Leiterinnen und Leitern sowie von stellvertretenden Leiterinnen und Leitern
- § 6 (Fn 5) Befristete Genehmigung der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern
- § 7 (Fn 5) Feststellung der Eignung der Lehrerinnen und Lehrer
- § 8 (Fn 5) Feststellung der Eignung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter
- § 9 (Fn 5) Unterrichtsgenehmigung für Lehrerinnen und Lehrer an Waldorfschulen und Waldorfförderschulen (§ 100 Absatz 6 des Schulgesetzes NRW)
- § 10 (Fn 5) Schulleitung an Waldorfschulen und Waldorfförderschulen
- § 11 (Fn 5) Wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer
- § 12 (Fn 6) Schulaufsicht
- § 13 (Fn 6) Schlussvorschriften
- § 14 (Fn 6) Übergangsvorschriften
- § 15 (Fn 6) Inkrafttreten
- Fussnoten
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