...g der Beamten der Justizvollzugsanstalten bei der Beschäftigung von Gefangenen außerhalb der Anstalt und bei der Bewachung von Gefangenen, die in Krankenhäuser außerhalb des Vollzugs verlegt sind
DE - Landesrecht NRW

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Verordnung über die Aufwandsvergütung der Beamten der Justizvollzugsanstalten bei der Beschäftigung von Gefangenen außerhalb der Anstalt und bei der Bewachung von Gefangenen, die in Krankenhäuser außerhalb des Vollzugs verlegt sind

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