Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berg- und Markscheidefach
INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Bergfach und im Markscheidefach (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berg- und Markscheidefach)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Bergfach und im Markscheidefach (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berg- und Markscheidefach)
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 2 Geltungsbereich und Einstellungsvoraussetzungen
- § 3 (Fn 2) Bewerbung
- § 4 Einstellung
- § 5 Ernennung, Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Teil 2 Vorbereitungsdienst
- § 6 Begriffe und Dauer
- § 7 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsleitung
- § 8 Gliederung der Ausbildung, Ausbildungsstellen
- § 9 (Fn 2) Reisezeit
- § 10 Theoretische Ausbildung
- § 11 Beurteilung während der Ausbildung
- § 12 Urlaub, Dienstunfähigkeit
- § 13 Entlassung
- Teil 3 Große Staatsprüfung
- § 14 Zweck der Prüfung
- § 15 Prüfungsausschuss
- § 16 (Fn 2) Meldung und Zulassung zur Prüfung
- § 17 Durchführung der Prüfung
- § 18 Häusliche Prüfungsarbeit
- § 19 Aufsichtsarbeiten
- § 20 Mündliche Prüfung
- § 21 Bewertung der Prüfungsleistungen, Gesamtergebnis der Prüfung
- § 22 Prüfungsniederschrift
- § 23 Unterbrechung der Prüfung
- § 24 Täuschungsversuch, ordnungswidriges Verhalten
- § 25 Prüfungsergebnis und Zeugnis
- § 26 Wiederholung der Prüfung
- § 27 Einsicht in die Prüfungsakte
- § 28 Wirkung der Prüfung
- Teil 4 Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2
- § 29 Erwerb der Laufbahnvoraussetzungen
- Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 30 Übergangsvorschrift
- § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Fussnoten
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