VAP Eich
INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAP Eich)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAP Eich)
- § 1 Einstellungsvoraussetzungen
- § 2 (Fn 2) Bewerbungen
- § 3 Einstellung
- § 4 Dienstverhältnis
- § 5 Begriffe und Dauer
- § 6 Ziel
- § 7 Vorzeitige Entlassung
- § 8 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsleitung, ausbildende Person
- § 9 Gliederung
- § 10 Praktische Ausbildung
- § 11 Theoretische Ausbildung
- § 12 Leistungsnachweise
- § 13 Beurteilung
- § 14 Prüfungsverfahren
- § 15 Zulassung zum Laufbahnlehrgang
- § 16 Ausbildung an der Deutschen Akademie für Metrologie, Laufbahnprüfung und Prüfungszeugnis
- § 17 Wiederholung und Wirkung der Prüfung
- § 18 Zulassung zum Aufstieg
- § 19 Einführung
- § 20 Aufstiegsprüfung
- § 21 Anerkennung, Eignung
- § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Berichtspflicht
- Fussnoten
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