Laufbahnverordnung der Polizei - LVOPol 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung der Polizei - LVOPol)
- Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung der Polizei - LVOPol)
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Laufbahn, Ämter, Amtsbezeichnung
 - § 3 Einstellung
 - § 4 Befähigung für die Laufbahnabschnitte
 - § 5 Probezeit
 - § 6 Nachteilsausgleich
 - § 7 Berufliche Entwicklung in den Laufbahnabschnitt II
 - § 8 Beförderung
 - § 9 Dienstzeiten
 - § 10 Fortbildung, Führungsfortbildung
 - § 11 Praktikum im Bildungsgang Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst
 - § 12 Voraussetzungen für die Vergabe eines Praktikumsplatzes bei der Polizei Nordrhein-Westfalen
 - § 13 Auswahlverfahren
 - § 14 Vergabe des Praktikumsplatzes und des Schulplatzes
 - Unterabschnitt 1 Einstellung in den Laufbahnabschnitt II
 - § 15 Einstellung
 - § 16 Vorbereitungsdienst, II. Fachprüfung
 - Unterabschnitt 2 Zulassung von Beamtinnen und Beamten zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II
 - § 17 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 18 Zulassungstermin
 - § 19 Zulassungsverfahren
 - § 20 Zulassung
 - § 21 Ausbildung, II. Fachprüfung
 - Unterabschnitt 1 Einstellung in den Laufbahnabschnitt III
 - § 22 Einstellung, Direkteinstieg
 - Unterabschnitt 2 Zulassung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III
 - § 23 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 24 Auswahlverfahren
 - § 25 Zulassung zur Ausbildung
 - § 26 Ausbildung und III. Fachprüfung
 - § 27 Modulare Qualifizierung für den Laufbahnabschnitt III
 - § 28 Übernahme von Beamtinnen und Beamten anderer Laufbahnen
 - § 29 Ernennung früherer Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamter und Übernahme von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anderer Dienstherren
 - § 30 Übernahme von Führungsaufgaben
 - § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Fussnoten