...sordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen
INHALT
Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen
- Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen
- § 1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- § 2 Errichtung von Prüfungsausschüssen
- § 3 Zusammensetzung und Berufung
- § 4 Ausgeschlossene Personen und Besorgnis der Befangenheit
- § 5 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 6 Geschäftsführung
- § 7 Verschwiegenheit
- § 8 Prüfungstermine
- § 9 Anmeldung
- § 10 Zulassung zur Fortbildungsprüfung
- § 11 Prüfungsgebühr
- § 12 Prüfungsinhalt und Gliederung der Fortbildungsprüfung
- § 13 Prüfungsaufgaben
- § 14 Prüfung behinderter Menschen
- § 15 Öffentlichkeit
- § 16 Leitung und Aufsicht
- § 17 Ausweispflicht und Belehrung
- § 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 19 Rücktritt und Nichtteilnahme
- § 20 Bewertung
- § 21 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- § 22 Prüfungszeugnis
- § 23 Nichtbestandene Prüfung
- § 24 Wiederholungsprüfung
- § 27 Rechtsbehelfsbelehrung
- § 28 Prüfungsunterlagen
- § 29 Inkrafttreten
- Fussnoten
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