ChemKlimaschutzV
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 (ChemKlimaschutzV)
- Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)
- Abschnitt 1
- Begriffsbestimmungen; Emissionsbegrenzung; Kreislaufführung
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Begrenzung des Austritts von Kältemitteln in die Atmosphäre
- § 3 Übertragung von Pflichten zu Rückgewinnung, Recycling, Aufarbeitung und Zerstörung
- § 4 Rücknahme verwendeter fluorierter Treibhausgase
- Abschnitt 2
- Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate
- § 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
- § 6 Sachkundebescheinigungen
- § 7 Umstellung auf Sachkundebescheinigungen nach der Verordnung (EU) 2024/573
- § 8 Auffrischungskurse
- § 9 Anerkennung von Stellen
- § 10 Zertifizierung von juristischen Personen, Personenvereinigungen und Einzelunternehmen
- § 11 Zuständigkeit
- § 12 Verfahren
- Abschnitt 3
- Kennzeichnung; Betreiberpflichten; Verkauf und Kauf
- § 13 Kennzeichnung und Informationen über Erzeugnisse und Einrichtungen
- § 14 Betreiberpflichten
- § 15 Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase
- Abschnitt 4
- Schlussbestimmungen
- § 16 Ordnungswidrigkeiten
- § 17 Übergangsvorschriften