Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinsch... (441.11)
INHALT
Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften
- Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften
- 1. Abschnitt: Amtssprachen des Bundes
- Art. 1 ² Geltungsbereich des 2. Abschnitts SpG
- Art. 2 Verständlichkeit
- Art. 3 Rätoromanisch
- Art. 4 Internet
- Art. 5 Völkerrechtliche Verträge
- Art. 6 ⁶ Chancengleichheit für die Angestellten der verschiedenen Sprachgemeinschaften
- Art. 7 ⁸ Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung
- Art. 8 ¹¹ Sprachkenntnisse des Bundespersonals
- Art. 8 a ¹³ Strategische Ziele
- Art. 8 b ¹⁴ Delegierte oder Delegierter des Bundes für Mehrsprachigkeit
- Art. 8 c ¹⁵ Umsetzung der strategischen Ziele durch die Departemente und die Verwaltungseinheiten
- Art. 8 d ¹⁶ Überprüfung und Evaluation
- 2. Abschnitt: Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften
- Art. 9 ¹⁷ Schulischer Austausch
- Art. 10 Landessprachen im Unterricht
- Art. 11 ²⁰ Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache
- Art. 12 ²¹ Wissenschaftliches Kompetenzzentrum für Mehrsprachigkeit
- Art. 13 ²² Unterstützung von Nachrichtenagenturen
- Art. 14 ²³ Unterstützung von Organisationen und Institutionen
- Art. 15 Unterstützung von Projekten von Gemeinwesen
- Art. 16 Finanzhilfen für Übersetzungen
- 3. Abschnitt: Unterstützung der mehrsprachigen Kantone
- Art. 17
- 4. Abschnitt: Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden
- Art. 18 ²⁸ Allgemeine Massnahmen im Kanton Graubünden
- Art. 19 Unterstützung von Organisationen und Institutionen
- Art. 20 Förderung der rätoromanischen Verlagstätigkeit
- Art. 21 Finanzhilfen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprache in den Medien
- 5. Abschnitt: Erhaltung und Förderung der italienischen Sprache und Kultur im Kanton Tessin
- Art. 22 ³¹ Allgemeine Massnahmen im Kanton Tessin
- Art. 23 ³² Unterstützung von Organisationen und Institutionen
- 5 a . Abschnitt: Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der angestammten Sprachgebiete ³³
- Art. 24 ³⁴ Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprache und Kultur ausserhalb der angestammten Sprachgebiete
- Art. 25 ³⁵ Erhaltung und Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der angestammten Sprachgebiete
- 6. Abschnitt: Vollzug
- Art. 26 ³⁶ Gesuche
- Art. 27 Verfahren und Rechtsmittel
- Art. 28 Prioritätenordnung
- Art. 29 ³⁹
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 30 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 31 Inkrafttreten
- Anhang
- Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts