Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Un... (0.641.926.81)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Automatischer Informationsaustausch in Bezug auf meldepflichtige Konten
- Art. 3 Zeitraum und Form des automatischen Informationsaustauschs
- Art. 4 Zusammenarbeit bei der Einhaltung und Durchsetzung des Abkommens
- Titel 2: ¹⁷ Amtshilfe bei der Beitreibung
- Kapitel 1: …
- Art. 4 a– 4 c ¹⁸
- Kapitel 2: …
- Art. 4 d ¹⁹
- Kapitel 3: …
- Art. 4 e ²⁰
- Kapitel 4: …
- Art. 4 f – 4 o ²¹
- Kapitel 5: Durchführung und Anwendung
- Art. 4 p Gemischter Ausschuss
- Art. 5 Informationsaustausch auf Ersuchen
- Art. 6 Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten
- Art. 7 Konsultationen und Aussetzung des Abkommens
- Art. 8 Änderungen
- Art. 9 Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen
- Art. 10 Kündigung
- Art. 11 Räumlicher Geltungsbereich
- Unterschriften
- Anhang I ²⁴
- Gemeinsamer Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten («gemeinsamer Meldestandard»)
- Abschnitt I: Allgemeine Meldepflichten
- Abschnitt II: Allgemeine Sorgfaltspflichten
- Abschnitt III: Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen
- Abschnitt IV: Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen
- Abschnitt V: Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern
- Abschnitt VI: Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern
- Abschnitt VII: Besondere Sorgfaltsvorschriften
- Abschnitt VIII: Begriffsbestimmungen
- Abschnitt IX: Wirksame Umsetzung
- Abschnitt X: Übergangsmassnahmen
- Anhang II
- Ergänzende Melde- und Sorgfaltsvorschriften für Informationen über Finanzkonten
- Anhang III ²⁵
- Liste der zuständigen Behörden der Vertragsparteien
- Protokoll
- Erklärungen der Vertragsparteien ²⁶
- Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zum Inkrafttreten des Änderungsprotokolls
- Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zum Abkommen und zu den Anhängen
- Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zu Artikel 5 des Abkommens
- Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zu Anhang I Abschnitt III Unterabschnitt A des Abkommens
- Erklärung der Schweiz zu Artikel 5 des Abkommens