Spezielle Bauvorschriften und Bebauungspläne (730.150)
INHALT
Spezielle Bauvorschriften und Bebauungspläne
- Spezielle Bauvorschriften und Bebauungspläne
- 1. Neben de m Bau - und Planungsgesetz gibt es im Kanton Basel - Stadt eine grössere Anzahl von Erlas-
- 2. Ursprünglich bestand die Absicht, sowohl die Zonen - , Strassenlinien - und Baulinienvorschriften als
- 3. Übrig bleiben somit die eingangs erwähnten spezielle n Bauvor schriften bzw. Bebauungspläne. Zu-
- 4. Durch das Organisationsgesetz von 1976 wurde der Regierungsrat beauftragt, bei den vom Grossen
- 5. Man beachte Folgendes:
- 1. Ja nu ar 1994 verabschiedeten Erlassen dagegen die nunmehr geltende Bezeich nung Hochbau - und
- 11. Juli 1946 5
- 11. November 1954 14
- 30. Juni 1966 32
- 22. Oktober 1986 41
- 26. März 1987 43
- 17. Dezember 1987 46
- 11. Dezember 1991 55
- 10. Mai 2000 76
- 20. Januar 2005 97
- 15. März 2006 111
- 10. März 2010 141
- 11. Mai 2011 156
- 11. September 2 013 (siehe auch Nr. 18 und 83) 176
- 20. Mai 2015 203
- 4. März 2014 212
- 20. November 2018 220
- 16. Mai 2018 228
- 226.B RRB betreffend Festsetzung eines Bebbauungsplans zweiter Stufe und Änderungen
- 27. Novem ber 2014 und 24. September 2015 242
- 12. Januar 2021 252
- 1.
- 2.
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1. 2)
- 2.
- 3. 4)
- 4.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 1. 2)
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1. Für die Bebauung des Gebietes zwisch en Luzernerring - La chenstrasse - Flugplatzstrasse 1 ) .
- 2. Die zulässige Wandhöhe wird in Zone 5a auf höchstens 14 m, in der Zone 3 auf höchstens
- 3. Die erdgeschossigen Zwischenbauten dürfen höchstens eine Wand höhe von 4 m und eine Ge -
- 4. 3 ) Das zuständige Departement wird ermäch tigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzu -
- 1. Für das von der Bauzone 2 in die Bauzone 3 versetzte Gebiet Im Hirshalm 1 ) gelten gemäss Plan
- 2. 4 ) In dem der Zone 2a zugewiesenen Gebiet zwischen Allmend strasse, Grenzacherstrasse und Lan-
- 1. Die im Plan Nr. 5737 in der Fassung vom 8. Mai 1956 grün an gelegte Fläche darf nicht über -
- 2.
- 3. Die gelb angelegte Fläche darf nur eingeschossig mit einer ma xima len Wandhöhe auf Kote
- 4. Wird auf Parzelle 2178 2 entlang der Henric Petri - Strasse ein fünfge schossiger Bau erstellt, so
- 5.
- 1. Gemäss dem Überbauungsplan Nr. 7638 des Amtes für Kantons - und Stadtplanung vom
- 2. Zwischen den Baublöcken ist ein Abstand von mindestens 18 m einzuhalten, wobei der Ab -
- 3. Die maximale Blockbreite beträgt 13 m. Die Freiflächen zwischen den Baublöcken sind als
- 4. 1 ) Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzu -
- 11. Mai 1939, erlässt für das in der Grünzone gelegene Gebiet «In den Weilmatten» und «In den Müh-
- 1. Das Ausmass der Parzelle m uss mindestens 200 m 2 betragen. Die überbaubare Fläche beträgt
- 2. Pro Parzelle is t nur eine Baute zulässig.
- 3. Der Abstand der Baute von der Landesgrenze muss mindestens 3 m betragen.
- 4. Die Baute darf nicht zu dauernden Wohnzwecken verwendet wer den.
- 5. Einfriedigungen sind nur in Form von Drahtzäunen und durch sichtigen Hecken zul ässig.
- 1.
- 2. Auf dem mit B bezeichneten, hellgelb angelegten Hinterland dür fen nur erdgeschossige Bau -
- 3. Auf dem mit C bezeichneten, dunkelgelb angelegten Hinter land dürfen nur flachgedeckte Bau -
- 4. Auf den Liegenschaften Mülhauserstrasse 28 und 30 sind die Hauptgebäude auf der Baulinie
- 5. Auf der grün angelegten Fläche dürfen mit Ausnahme eines Kin dergartens keine oberirdischen
- 6. 3 ) Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichun gen von den Bauvorschriften zuzu -
- 11. Mai 1939, erlässt für das in der Grünzone gelegene Gebiet «Im Schlipf», Riehen, folgende Bau vor -
- § 1 1 )
- § 2
- § 3
- § 4
- § 5
- § 6
- § 1 in der Fassung der V erordnung vom 25. 4. 1978.
- § 7
- § 8
- § 9
- § 10
- § 11 3 )
- § 12
- § 11 in der Fassung der V erordnung vom 14. 11. 1966.
- 14. Dezember 1961 als ver bindlich. 1 )
- 18.0768.01 vom 19. Juni 2018 und in den Berich t der Bau - und Raumplanungskommission
- 18. April 2018 verbindlich und beschliesst: 3)
- 1.
- 2. Allfällige unterirdische Garagen müssen mit einer genügend tie fen Erdschicht überdeckt und
- 3. In dem der Bauzone 2 zugeteilten Hinterland dürfen nur Bauten mit Flachdächern errichtet
- 4. Auf dem Hinterland der Liegenschaften Angenstein erstrasse 42 un d Hardstrasse 62 - 74 dür
- 5.
- 1.
- 2.
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 1. Es dürfen nur Ein - und Zweifamilienhäuser erstellt werden, wobei eine Gebäudegruppe auf
- 2. Der Erdgeschossfussboden darf Mitte Haus bei zweigeschos siger Bauweise nicht mehr als
- 3.
- 1.
- 2.
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 1.
- 2.
- 4. September 1962 wird für die Überbauung des Areals Wittlingerstrasse – Allmendstrasse - Bahn damm
- 3.
- 18.0768.01 vom 19. J uni 2018 und in den Bericht der Bau - und Raumplanungskommission
- 18. April 2018 verbindlich und beschliesst: 2)
- 1.
- 2.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 3.
- 21. Okto ber 1993 blau umrandeten Gebietes
- 4.
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 30. Juni 1967, für das Areal der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) an der Nauenstrasse,
- 1. D er Überbauungsplan Nr. 9685 des Amtes für Kantons - und Stadt planung vom 25. Feb -
- 2. Der Regierungsrat wird, gestützt auf § 6 Abs. 2 des Allmend ge setzes vom 24. März 1927, zur
- 3.
- 26. Juni 1958 und vom 30. Juni 1967 auf, soweit sie sich auf das Ge biet des Üb er bauungs planes bezie-
- 1.
- 21. März 1972 wird als verbindlich erklärt. Das zuständige Departement wird ermächtigt,
- 2.
- 3.
- 4.
- 6. Dezember 1985 der Zone für öf fentli che Bauten und Anlagen z ugewiesene Kasernenareal werden
- 1. Es dürfen nur Ein - und Zweifamilienhäuser erstellt werden. Eine Gebäudegruppe ist auf zwei
- 2. Die Häuser müssen auf die Baulinie ge stellt werden.
- 3. Der seitliche Grenzabstand muss mindestens 5,0 m betragen.
- 4. An und auf der Grenze dürfen erstellt werden:
- 5. Die Wandhöhe darf höchstens 7,0 m, die Firsthöhe höchstens 11,5 m betragen.
- 6. Innerhalb der Randzonentiefe sind nur geneigte Dächer ohne Rückstaffelung mit einer Nei -
- 7. Ausserhalb der Randzonentiefe darf pro Parzelle eine Baute bis 3,0 m Höhe errichtet werden.
- 8. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichun gen von den Bauvorschriften zuzu -
- 1. Grundsatz
- 2. Neubau - und Erweiterungsmöglichkeiten
- 3. Ausnahmen
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 1. Das Ausmass jeder einzelnen Parzelle, unter Ausschluss des Vor gartenareals, muss mindes -
- 2. Pro Parzelle ist nur ein freistehendes Einzelhaus (Ein - oder Zwei familienhaus) zulässig.
- 3.
- 4. Die maximale Höhe von Stützmauern, Auffüllungen und Ab gra bungen beträgt, vom gewach -
- 5. Zulässig sind nur ziegelgedeckte Dächer mit einer Neigung z wi schen 20 und 30° a. T.
- 6. Dachaufbauten sind nur über eingeschossigen Fassaden zu lässig.
- 7. Der Erdgeschossfussboden darf bei zweigeschossiger Bau weise maximal 1,2 m über dem ge -
- 8. Die zulässige Höhe der Einfriedigungen gegen die Allmend (aus genommen Grünhäge) beträgt
- 9. Das zuständige Departement wird erm ächtigt, Abweichun gen von diesen speziellen Bauvor -
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
- 7.
- 8. 2)
- 9.
- 1.
- 2.
- 3.
- 3.1.
- 3.2.
- 3.3.
- 3.4.
- 3.5.
- 4.
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 1. Einzonung
- 2. Spezielle Bauvorschriften
- 3. Allmendparzellen
- 4. Lärmempfindl ichkeitsstufe
- 15. Dezem ber 1986 zugeordnet.
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 15. Dezember 1986 zugeordnet.
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 15. Dezember 1986 2 ) zugeordnet.
- 28. Juni 1990
- 1. Allgemeines
- 1.1.
- 1.2.
- 1.3.
- 2. Teil westlich der Achse Gundeli - Passerelle/Lindenhofstrasse
- 2.1.
- 2.2.
- 2.3.
- 2.4.
- 2.5.
- 3. Teil östlich der Achse Gundeli - Passerelle/Lindenhofstrasse
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 1.
- 2.
- 2.1. Allgemeines:
- 2.1.1.
- 2.1.2.
- 2.1.3.
- 2.1.4.
- 2.1.5.
- 2.1.6.
- 2.1.7.
- 2.1.8.
- 2.2. Fläche A:
- 2.2.1.
- 2.2.2.
- 2.2.3.
- 2.2.4.
- 2.3. Fläche B:
- 2.3.1.
- 2.3.2.
- 2.3.3.
- 2.4.1.
- 2.5.
- 3.
- 1. Überbauungsplan
- 2. Bebauungsplan
- 2.1. Allgemeines
- 2.1.1.
- 2.1.2.
- 2.1.3.
- 2.1.4.
- 2.1.5.
- 2.1.6.
- 2.1.7.
- 2.1.8.
- 2.2. Geschäftsgebäude G1 entlang der Thiersteinerallee
- 2.2.1.
- 2.1.2.).
- 2.2.2.
- 2.2.3.
- 2.3. Geschäftsgebäude G2 entlang der Tellstrasse
- 2.4. Wohngebäude W1 im Hof
- 2.4.1.
- 2.4.2.
- 2.5. Geschäftsgebäude B1 («Coop Schweiz») und B2 («Haus Rapp»).
- 2.5.1. 4 )
- 2.5.2.
- 2.5.3.
- 2.5.4.
- 2.5. 5. 6 )
- 2.5.6. 7 )
- 3.
- 1.
- 8. September 2003 (in der Fassung v om 27. Januar 2004) wird verbindlich erklärt.
- 2.
- 2.1.
- 2.1.1. 3 )
- 2.1.2.
- 2.1.3.
- 2.1.4.
- 2.1.5.
- 2.2.
- 2.3.
- 2.4.
- 2.5.
- 2.6. 6 )
- 2.7.
- 3.
- 19. September 1995, wird für verbind lich erklärt. Für das im Plan markierte Gebiet gelten zudem fol-
- 1. Der Wohnflächenanteil muss mindestens 85 % der Bruttoge schossfläche betragen.
- 2. Technische Aufbauten sind nur über der fünfgeschossigen Baute gestattet.
- 3. Die Überbauung ist nach den Grundsätzen des behinderten ge rechten Bauens zu erstellen.
- 4. Zwei Drittel der verbleibenden Freifläche sind als Grünflä che oder als Garten zu gestalten.
- 5. Die Dachflächen sind zu begrünen.
- 6. Mit dem Baubegehren ist ein Umgebungsgestaltungs - und Be pflanzungsplan, der auch die
- 7. Das zuständige Departement ist ermächtigt, Abweichungen von diesen Bauvorschriften zuzu -
- 1.
- 2.
- 2.1.
- 2.2.
- 2.3.
- 2.4.
- 2.5.
- 2.6.
- 2.7. 1 )
- 2.8.
- 2.9.
- 1.
- 22. Mai 1996 wird für verbindlich er klärt. Für das im Plan mit Areal «Gehrhalde» bezeichnete Gebiet
- 2.
- 1.
- 22. Mai 1996 mit Areal «Zur Hoff nung» be zeichnete Gebiet gelten folgende spezielle Bauvorschriften:
- 2.
- 1. Die maximal zulässige Gebäudehöhe wird auf 281,00 m ü. M. fest gelegt.
- 2. Das zust ändige Departement ist ermächtigt, Abweichungen von diesen Bauvorschriften zuzu -
- 25. Mai 1999 wird für verbindlich er klärt. Zum Überbauungspl an werden folgende ergänzende spezielle
- 1. Bereich A:
- 2. Bereich B:
- 3. Bereiche A und B:
- 4. Bereich C:
- 5. Bereiche A, B und C:
- 6. Bereich D:
- 7. Bereiche B - D sowie Bachgässchen:
- 8.
- 9. Bereich E:
- 10. Bereiche A - E:
- 11.
- 12.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1. Der Grossratsbeschluss vom 17. Mai 1995 betreffend Festset zung eines Überbauungsplanes
- 2. Der Bebauungsplan Nr. 12’367 vom 14. September 1998 (Revi sionsdatum 6. November 1998)
- 3. Zum Bebauungsplan werden folgende Bauvorschriften erlas sen:
- 3.1.1 Im Baufeld A beträgt die zulässige Bautiefe an Margarethen - und Güterstrasse 15 m
- 3.1.2 Für eine von dieser Bauweise abweichende Über bauung im Kopf bereich zur Margare -
- 3.2.1 Auf den Baufeldern B bis G sind gegenüber der üblichen zo nen mässigen Bebauung
- 3.2. 2 Ein Nutzungstransfer zwischen den Baufeldern ist möglich, setzt jedoch eine alle da -
- 3.3 Auf dem Baufeld B kann ein Hochhaus erstellt werden. Der Licht einfallswink el zu den Nach -
- 3.4.1 Zur Gewährleistung einer hohen architektonischen und städte bau lichen Qualität sind
- 3.4.2 In die Planungsarbeit ist beim Baufeld A die Platzgestaltung zur Margarethenstrasse,
- 3.4.3 Aufgrund des Ergebnisses wird innerhalb des im Bebauungs plan schräg schraffierten
- 3.5 Im senkrecht schraffierten Bereich der Baufelder B und C ist ab Strassenebene eine Durch -
- 3.6 Die Freiflächen zwischen den Baufeldern sind analog zu All mend für die Öffentlichkeit dau -
- 3.7 Am nördlichen Rand entlang der Meret Oppenheim - Strasse ist, wo dies nicht durch bestehen -
- 3.8.1 Zulässig sind Wohngebäude und mäss ig störende Gewerbebe triebe. Der Wohnflä -
- 3.8.2 Der Transfer von Wohnanteilen zwischen Baufeldern bz w. Par zellen ist möglich, so -
- 3.9.1 Zusätzlich zu der gemäss Parkplatzverordnung erlaubten An zahl Parkplätze sind für
- 3.9.2 Für Personal, das regelmässig Nachtarbeit leistet und dessen Ar beitsbeginn oder - ende
- 3.9.3 Mit Ausnahme der 50 Kurzzeitparkplätze sind alle Park plätze unterirdisch anzuord -
- 3.10 Flachdächer sind mit einer Extensivbegrünung zu versehen.
- 3.11 Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichun gen vom Bebauungsplan und
- 1.
- 2.
- 3.
- 17. Novem ber 1999
- 1. Der oberirdisch bebaubare Bereich der Parzelle ist auf 15 m Tiefe ab Baulinie Gellertstrasse
- 2. Die Bauten dürfen max. 4 Vollgeschosse aufweisen. Dachge schosse sind nicht zulässig.
- 3. Die Bauten sind mit Flachdächern zu versehen.
- 4. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abwei chun gen von diesen Bauvorschriften
- 1.
- 2.
- 1. Das Mass der baulichen Nutzung (Bruttogeschossfläche) darf auf dem gesamten Areal (Flä -
- 2. Auf Fläche A 1 darf eine fünfgeschossige Blockrandbebauung mit einem Attikageschoss und
- 3. Flä che B kann bebaut werden, soweit es nach den Massgaben von Ziff. 1 zulässig ist.
- 4. Die Fläche C darf oberirdisch nicht überbaut werden. Der schraf fierte Bereich ist analog zur
- 5. Für das gesamte Areal ist ein Arbeitsflächenanteil von max. 21 % zulässig. Die Arbeitsflächen
- 6. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abwei chun gen vom Bebauungsplan mit
- 1.
- 2.
- 2.1 Bereich A
- 2.2 Bereich B
- 2.3 Bereich C
- 2.4 Bereic h D
- 2.5 Für die Bereiche A bis D gilt:
- 3. Ausnahmen:
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 1.
- 2.
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 2.6
- 2.7
- 2.8
- 2.9
- 2.10
- 2.11
- 2.12
- 2.13
- 19. Oktober 1988 2 ) , beschliesst:
- 1.
- 17. Oktober 2003 (in der Fassung vom 27. Ja nuar 2004) wird verbindlich erklärt.
- 2.
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 2.6
- 2.7
- 2.8
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 1.
- 2.
- 2.1 Bauliche Nutzung 4 )
- 2.2 Baufelder A, H, I, J
- 2.2.1 Baufeld A
- 2.2.2 Baufeld H 5 )
- 2.2.3 Baufeld I
- 2.2.4 Baufeld J
- 2.3 Baufeld B 8 )
- 2.4 Baufeld C 9 )
- 2.5. Baufeld D
- 2.6 Baufelder E, F, G
- 2.6.1 Baufeld E
- 2.6.2 Baufeld F
- 2.6.3 Baufeld G
- 2.7 Baufeld S 10 )
- 2. 8 Baubereiche in öffentlichen Grün - und Freiräumen und im Na tio nalstrassenperimeter
- 2. 9 . Weitere Bestimmungen 12 )
- 1.
- 2.
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4 2
- 2.5
- 2.6
- 05.0203.01 vom 22. Februar 2005, gestützt auf die §§ 101 und 105 des Bau - und Planungsgesetzes vom
- 17. November 1999
- 1.
- 2.
- 3.
- 04.2039.01 (9423) vom 21. Dezember 2004 sowie in den Bericht der Bau - und Raumplanungs kommis-
- 1.
- 16. September 2004) wird festge setzt.
- 2.
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 2.6
- 2.7
- 2.8
- 2.9
- 1.
- 2.
- 3.
- 06.0564.01 vom 25. April 2006 sowie in den Bericht der Bau - und Raumplanungskommission Nr.
- 06.0564.02 vom 19. September 200 6, gestützt auf § 105 des Bau - und Planungsgeset zes vom 17. No-
- 1.
- 2.
- 2.1
- 2.2
- 3.
- 06.1493.01 vom 19. September 2006 und nach dem mündlichen Antrag der Bau - und Raumplanungs-
- 1.
- 2.
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 3.
- 1.
- 2.
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 2.6
- 07.0187.01 vom 14. Februar 2007 sowie in den Bericht der Bau und Raumplanungs kom - mission Nr.
- 07.0187.02 vom 29. Mai 2007, beschliesst:
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 2.1 Bauten
- 2.2 Um gebungsgestaltung
- 2.3 Erschliessung und Parkierung
- 2.4 Energie, Ver - und Entsorgung
- 3.
- 4.
- 1.
- 2. Bauvorschriften zum Areal Messe Basel
- 3. Auflagen zum Areal Messe Basel
- 4. Bauvorschriften zum Rosentalturm
- 0.35 W/m² K bis zur Hochwasserkote 248.0 m ü. M. des Grundwasserspiegels aufweisen.
- 5. Auflage zum Rosentalturm
- 6. Bauvorschriften zum Messeturm und zur Rosentalstrasse 9 - 17
- 7.
- 20. April 1988 wird aufgeho ben.
- 4. Dezember 2007 sowie in den Bericht der Bau - und Raumpla nungskommission Nr. 07.1893.02 vom
- 2. April 2008, beschliesst:
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 2.1 Baubereich H1
- 2.2 Aufbauten
- 2.3 Übrige Fläche 5 )
- 3.
- 1.
- 2.
- 2.1. Baubereich A
- 2.2. Baubereich B
- 2.3. Baubereich H2
- 2.4. Baubereich H3
- 2.5. Baubereich H4
- 2.6. Messpunkt
- 2.7. Aufbauten
- 3.
- 17. November 1999 2 ) , beschliesst:
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
- 3. Juli 1958 für das Gemeindegebiet Bettin gen, Nr. 75 vom 3. März 1960, Nr. 82 vom 8. November
- 17. November 1999
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
- 7.
- 1.
- 2.
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 2.6
- 2.7
- 2.8
- 2.9
- 2.10
- 3.
- 1.
- 2.
- 3.
- 10.0370.01 vom 16. März 2010 und nach dem mündlichen Antrag der Bau - und Raump lanungs kom-
- 17. November 1999
- 13. August 1948 wird aufgehoben und im Bereich Sevo gelstrasse / St. Alban - Anlage durch folgenden
- 1.
- 1.1 Vorgartennutzung im Teilbereich A
- 1.2 Nutzungsm ass Gebäude im Teilbereich A
- 1.3 Gestaltung
- 1.4
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 2.1 Baufeld 1
- 2.2 Baufeld 2: Weiteres Planungsverfahren
- 2.3 Baufeld 3
- 2.4 Generelle Gebäudebestimmungen
- 2.5 Erschliessung
- 3. Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 1.
- 2.
- 3.
- 1.
- 2.
- 2.1 Bauliche Nutzung
- 2.2 Bebauung
- 2.3 Aussengeschossflächen
- 2.4 Höhen, Messung
- 2.5 Andere Bebauung
- 2.6 Bauweise, Ausstattung, Energie
- 2.7 Freiflächen, Begrünung, Baumpflanzung
- 2.8 Erschliessung, Parkierung
- 2.9 Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen
- 1. Die Zonenänderung gemäss Plan Nr. 105.02.002 vom 26. Okto ber 2010 wird festgesetzt.
- 2. Die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Plan Nr. 105.02.004 vom 26. Okto ber 2010
- 3. Der Bebauungsplan Plan Nr. 105.02.005 wird festgesetzt und es werden dazu folgende Bebau - ungs-
- 11.2099.01 vom 20. Dezember 2011 sowie in den Bericht der Bau - und Raumplanungskommission
- 1.
- 2.
- 2.1 Baubereich A
- 2.2 Baubereich B
- 2.3 Messpunkt
- 2.4 Auf bauten
- 3. Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen
- 17. Novem ber 1999
- 1. Die Zonenänderung gemäss Plan Nr. 105.03.002 vom 10. Ja nuar 2012 wird festgesetzt.
- 2. Der Bebauungsplan Plan Nr. 105.03.003 vom 22. Oktober 2012 wird festgesetzt und es werden dazu
- 2.1. Nutzung und Bebauung
- 2.2. Aussenraum
- 2.3. Erschliessung, Ver - und Entsorgung
- 2.4. Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen
- 12.0435.02 vom 3. Dezember 2012, beschliesst:
- 1. Zweck
- 2. Wertvoller Siedlungs charakter
- 2.1 Der wertvolle Siedlungscharakter wird insbesondere geprägt durch:
- 2.2 Der Bebauungsplan gliedert die Siedlung hinsichtlich ihrer spezifi schen Qualitäten i n verschiedene
- 3. Zulässigkeit von Massnahmen gemäss diesen Vorschriften
- 3.1 Bleibt der nach aussen sichtbare, wertvolle Siedlungscharakter der Gesamtüberbauung bzw. seiner
- 3.2 Soll durch bauliche Veränder ungen - wie insbesondere dem Ab bruch von Gebäuden und Gebäude-
- 3.3 Sich im Detail ergebende Abweichungen von der zonenüblichen Be bauung können ausnahmsweise
- 3.4 Solaranlagen, Garten - und Veloschöpfe und Dachflächenfenster sind zulässig, insofern sie in gestal-
- 3.5 Es sind nur durchsichtige oder Lebhäge zulässig.
- 4. Zuständigkeit
- 4.1 Die Zuständigkeit für die Beurteilung von baulichen Massnahmen gemäss Ziff. 3 entspricht derje-
- 4.2 Die Zuständigkeit für die Beurteilung von baulichen Massnahmen gemäss Ziff. 3.3 liegt daüber
- 4.3 Das zustän dige Departement kann Verfahren des Nachweises bezüg lich der Zulässigkeit gemäss der
- 5. Ausnahmen
- 12.1242.02 vom 3. Dezember 2012, be schliesst:
- 1. Bebauung Teil I
- 1.1 Bauliche Nutzung, Bebauung
- 1.2 Bauhöhen Baufelder 1, 2 und 3
- 1.3 Besondere Bestimmungen
- 1. 4 Generelle Bestimmungen
- 1.5 Grünräume und Bepflanzung
- 1.6 Erschliessung, Parkierung
- 2. Geringfügige Abweichungen, Ausnahme
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13 ‘ 396 des Planungsamtes vom 2. Juni 2009 (in der Fassung vom 13. Januar
- 2. Innerhalb des schraffierten Bereiches ist ein unterirdisches öffentli ches Parkhaus mit max. 350 Au-
- 3. Der Inanspruchnahme von Allmend durch dieses Parkhaus wird zuge stimmt.
- 4. Der Regierungsrat wird ermächti gt, den im Bebauungsplan Nr. 13 ‘ 396 des Planungsamtes vom
- 2. Juni 2009 (in der Fassung vom 13. Januar 2013) bezeichneten Perimeter mit den erforderlichen Bau-
- 5. Innerhalb von einem Radius von rund 500 m müssen mindestens 60 % der im Parkhaus neu
- 6. Der Regierungsrat ergreift Massnahmen, dass die Verkehrsbe lastung im St. Alban - Graben in
- 7. Das Parking darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die damit in Zusammenhang stehen-
- 8. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichun gen vom Bebauungsplan zulas-
- 12.1916.01 vom 27. November 2012 und nach dem mündlichen An trag der Bau - und Raumplanungs-
- 27. März 2012) wird verbindlich erklärt.
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13 ‘ 616 des Planungsamts vom 8. No vember 2011 (in der Fassung vom
- 27. März 2012) wird verbind lich erklärt.
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1 Im Baubereich A darf ein Gebäude mit maximal 29 Vollgeschos sen und einer maximalen Hö -
- 2.2 Im Baubereich B darf ein Gebäude mit fün f bzw. sechs Vollge schos sen (ohne Attikageschoss)
- 2.3 Im Baubereich C dürfen keine oberirdischen Gebäude erstellt werden und er ist zu begrünen.
- 2.4 Zwischen der bestehenden Bebauung entlang der Clarastrasse und dem Baufeld A ist ein mi -
- 2.5 Die Versorgung und die Entsorgung für die Dienstleistungs - und Wohn nutzungen erfolgen
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebau ungs plan zulassen, sofern die Gesamt-
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13 ‘ 684 des Planungsamtes vom 22. Oktober 2012 wird verbindlich erklärt.
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebau ungs plan zulassen, sofern dadurch die
- 1. Der Bebauungsplan Stadt randentwicklung Nordwest Nr. 13‘ 612 des Planungsamts vom 16. Novem-
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1. Mit Ausnahme von Arbeitsnutzungen und Nutzungen im öf fentli chen Inter esse auf Erdge -
- 2.2. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die Planungswerte der
- 2.3. Für die Bebauung ist eine gute Gesamtwirkung zum öffentli chen Strassenraum und zum öf -
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 14 ‘ 191 des Planungsamts vom 11 . Februar 2019 wird verbindlich er klärt. 4 )
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1. Etappierung: Erfolgt eine etappierte Planung und Realisie rung in oder von einzelnen Teilpe -
- 2.2. Verkehrliche Erschliessung
- 2.3. Grün - und Freiräume, ökologische Vernetzung: Die Gestal tung der Grün - und Freiräume im
- 2.4. Teilperimeter «Zone NöI»
- 2.5. Teilperimeter «Zone 4» mit Bebauungsplanpflicht gemäss Ziff. 3
- 2.3 zu berücksic htigen.
- 2.6. Teilbereich «Zone 7» mit Bebauungsplanpflicht gemäss Ziff. 3
- 3. Entsprechend die sen Rahmenbedingungen setzt der Regierungs rat als Abschluss eines zweiten Nut-
- 4. Das zuständige Departement kann geringfügige Abweichungen vom Bebauungsplan ausnahmsweise
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 14‘239 des Planungsamts vom 28. Januar 2020 wird verbindlich er klärt.
- 2. Baufelder
- 3. Grün - und Freiräume
- 4. Parkierung
- 5. Qualitätssicherung
- 6. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die
- 1. Der Bebauungsplan S iedlung Belforterstrasse Nr. 13‘ 613 des Pla nungsamts vom 16. November 2011
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1. Die Zuständigkeiten für die Beurteilung von Baugesuchen ent sprechen denjenigen der Stadt -
- 2.2. Der nach aussen sichtbare historisch oder künstlerisch wert volle Charakter der Überbauung ist
- 2.3. Die Lichteinfallswinkel zu benachbarten Parzellen ausser halb des Bebauungsplanp erimeters
- 2.4. Ausnahmen können durch die zuständige Stelle zugelassen wer den, wenn die Verweigerung
- 2.5. Der Regierungsrat kann im Rahmen eines Bebauungsplans zwei ter Stufe von Ziffer 2.2. ab -
- 1. Der Bebauungspla n Siedlung Im langen Loh Nr. 13‘ 615 des Pla nungsamts vom 16. November 2011
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1. Die Zuständigkeiten für die Beurteilung von Baugesuchen ent spre chen denjenigen der Stadt -
- 2.2. Der nach aussen sichtbare historisch oder künstlerisch wert volle Charakter der Überbauun g ist
- 2.3. Die Lichteinfallswinkel zu ben achbarten Parzellen ausser halb des Bebauungsplanperimeters
- 2.4. Ausnahmen können durch die zuständige Stelle zugelassen wer den, wenn die Verweigerung
- 2.5. Der Regierungsrat kann im Rahmen eines Bebauungsplans zwei ter Stufe von Ziffer 2.2. ab -
- 1. Der Plan Spezielle Nutzungsvorschriften Freizeitgartenareale Nr. 13 ‘608 des Planungsamts vom
- 16. November 2011 wird verbindlich er klärt.
- 2. Zum Plan werden folgende spezielle Nutzungsvorschriften erl as sen:
- 2.1. Die bezeichneten Perimeter sichern Freizeitgartenareale. Zu lässig sind Freizeitgärten und die
- 2.2. In Freizeitgartenarealen sind als ergänzende Nutzungen öf fentli che Wegverbindungen, de m
- 1. Der Plan Spezielle Nutzungsvorschriften Tierpark Lange Erlen Nr. 13 ‘ 487 des Planungsamts vom
- 20. Mai 2010 wird verbindlich er klär t.
- 2. Zum Plan werden folgende spezielle Nutzungsvorschriften erlas sen:
- 2.1. Teilbereich A
- 2.2. Teilbereich B
- 3. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichun gen von diesen Nutzungsvorschriften
- 1. Der Plan Spezie lle Nutzungsvorschriften Nr. 13‘ 486 des Pla nungsamts vom 20. Mai 2010 wird ver-
- 2. Zum Plan werden folgende spezielle Nutzungsvorschriften erlas sen:
- 2.1. Die beiden Teilbereiche A und B beidseits des Schorenwegs die nen als Sportplätze.
- 2.2. Die Sportplätze (Teilbereiche A und B) sind unversiegelt und ebenerdig anzulegen. Davon
- 2.3. Zugehörige Anlagen wie Einfriedungen und Beleuchtungen sind in Bezug auf das Land -
- 2.4. Im Teilbereich A sind in untergeordnetem Mass weitere Bau ten und Anlagen zulässig, wenn
- 3. Das zuständige Departement kann ausna hmsweise Abweichun gen von diesen Nutzungsvorschriften
- 1. Der Bebauungspla n Nr. 13‘ 702 des Planungsamtes vom 14. De zember 2012 wird verbindlich erklärt.
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1. Baubereiche A & B
- 2.2. Bereich C
- 2.3. Fläche F
- 2.4. Allgemeines
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebau ungs plan zulassen, sofern d adurch die
- 1. Zweck
- 2. Freiraum und öffentliche Nutzungen
- 2.1 Bis an die Fassade der Erdgeschosse des Hochbaus und m it Aus nahme des Zufahrtsbereichs
- 2.2 Im Bereich des Platzes sind ebenerdig mindestens 50 öffentlich zu gängliche Veloplätze zu er -
- 2.3 Gemäss Planeintrag sind unterirdische, halboffene und öffentlich zugängliche Parkierungsan -
- 2.4 In den Bereichen P1 und P2 sind weitere Zu - und Abgänge zu den Perrons zu errichten.
- 2.5 Der gesamte Platzbereich ist frei von motorisiertem Verkehr zu gestal ten. Unterirdische Bau -
- 3. Hochbau: Nutzung und Bauweise
- 3.1 Die maximale Bruttogeschossfläche beträgt 10 ‘ 000 m
- 3.2 Es ist ein Wohnanteil von mindestens einem Drittel der Brutto ge schossfläche nachzuweisen.
- 3.3 Das Erdgeschoss dient massgeblich publikumsorientierten Nut zungen.
- 3.4 Alle oberirdischen Bauten und Anlagen sind innerhalb der Gren zen des Baubereichs gemäss
- 3.5 Gegenüber den Bebauungen am Walkeweg sowie der München stei nerstrasse ist ein Lichtein -
- 3.6 Der Plan bezeichnet eine Linie mit Anbaupflicht, an der die Hauptfas sade ab dem dritten
- 3.7 Im Bereich der Tramhaltestelle ist in den ersten beiden Vollge schos sen ein Rücksprung von
- 3.8 Die Kubatur des Hochbaus hat sich am übe rarbeiteten Wettbe werbs projekt zu orientieren, dies
- 3.9 Der Plan markiert jenen Bereich, der als Zufahrt für die mögli che Eins tellhalle, für den be -
- 4. Umwelt
- 4.1 Es dürfen maximal 50 Parkplätze erstellt werden, diese sind un terir disch anzuordnen. Davon
- 4.2 Im Rahmen d er Baubewilligung ist der Nachweis zu erbringen, dass das Gebäude in energeti -
- 4.3 Steht bei Neubauten eine nicht primär auf fossilen Brennstoffen basie rende zentrale Energie -
- 4.4 Sofern die massgebenden Immissionsgrenzwerte an der Fassade über schritten sin d, gilt diese
- 4.5 Die naturschutzrechtliche Kompensation der Eingriffe ist antei lig bei der Entwicklung des
- 5. Ausnahmen
- 13.1289.01 vom 10. September 2013 sowie in den Bericht der Bau - und Raumpla nungskommission Nr.
- 13.1289.02 vom 12. Juni 2014, beschliesst:
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13‘ 729 vom 29. Mai 2013 auf den Parzel len 687 und 418, beide Sektion 1,
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1 Pflicht zur Durchführung von Wettbewerbsverfahren
- 2.2 Ergänzender Bebauungsplan Baufeld A
- 2.3 Zonenänderung Baufeld B
- 2.4 Überbauungsziffer
- 2.5 Bauvolumen
- 2.6 Generelle Anordnung der Bauten (Baufelder B, C, D, E)
- 2.7 Lage der Hauptfassaden der Gebäude
- 2.8 Erschliessungszone Friedrich Miescher - Strasse
- 2.9 Umgang mit Bestand im Baufeld E
- 2.10 Auf - , An - und Nebenbauten
- 2.11 Begrünung, Ökologie
- 2.12 Erschliessung für Langsamverkehr
- 2.13 Motorisierte Erschliessung
- 2.14 Abstellplätze und Parkierung Personenwagen
- 2.15 Gesamtwirkung Gesamtanlage
- 3. Ausnahmen
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13‘ 585 des Planungsamtes vom 23. Septem ber 2011 wird verbindlich erklärt.
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1. Teilbereich West
- 2.2. Teilbereich FHKW
- 2.3. Teilbereich Ost
- 2.4. Teilbereich W21 - 25
- 2.5. Störfall
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungs plan zulassen, sofern dadurch die
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13‘ 810 des Planungsamtes vom 14. Juli 2014 wird verbindlich erklärt.
- 2. Der Bebauun gsplan beinhaltet folgende Vorschriften:
- 2.1. Auf dem Gesamtareal (Bau bereiche A+B) sind insgesamt 68‘ 000 m
- 2.2. Im Ba ubereich B gelten in Abweichung von der Grundordnung fol gende Vorschriften:
- 2.3. Über den gemäss Vorschrift 2.2. zulässigen Ba ukubus hinaus dürfen maximal 28‘ 000 m
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungs plan zulassen, sofern dadurch die
- 13. Mai 1971 wird für den Geltungsbereich des Baubereichs B des vorliegenden neuen Be bauungsplans
- 17. November 1999
- 8. Ju li 2014 sowie in den Bericht der Bau - und Raumplanungskommi ssion Nr. 14.0993.03 vom
- 25. März 2015, beschliesst:
- 1. Der Be bauungsplan Nr. 13‘ 778 (a und b) des P lanungsamtes vom 17. März 2014 wird verbindlich
- 2. Perimeter A
- 2.1 Im Baufeld Petersgraben darf innerhalb der definierten Mantel linien und einer maximalen
- 2.2 Entlang des Petersgrabens und des Spitalgartens kann das Erd geschoss sowie das erste Ober ge-
- 2.3 Das Baufeld Petersgraben darf entlang des Eingangsbereichs (Petersgraben) mit einem Vor dach
- 2.4 Das Baufeld Petersgraben darf entlang der Abstandslinie bis zum Gebäudeversatz des E in -
- 2.5 Für die unter - und oberirdische Bebauung gilt die Abstandslinie entlang des Petersgrabens
- 2.6 Dachaufbauten üb er dem obersten Vollgeschoss sind zulässig, jedoch zurückhaltend zu ge stal-
- 2.7 Die Vorfahrt für Besucherinnen und Besucher zu den Kurzzeit parkplätzen erfolgt aus schliess-
- 2.8 Für den Perimeter A sind minimal 800 Abstellplätze für leichte Zweiräder auszuweisen. Beim
- 2.9 Für Notfall - Transporte sind Zufahrten vom Petersgraben und Ausfahrten in die Spitalstrasse
- 3. Perimeter B
- 3.1 Um eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität und gute Gesamtwirkung zu si chern ,
- 3.2 Im Entwicklungsfeld Hebelstrasse ist entlang der Hebelstrasse eine vollflächige Überbauung
- 3.3 Im Entwicklungsfeld Klingelberg - und Schanzentrasse ist eine vollständige Überbauung zu läs-
- 3.4 Im grün schraffierten Bereich des Terrassengartens ist eine ober irdische, pavillonartige Be bau-
- 4. Weitere Bestimmungen
- 4.1 Bestehende Gebäude können massvoll erweitert und umgenutzt werden.
- 4.2 Eine ober - oder unterirdische Bebauung darf auf denkmalge schützte Gebäude in keiner Art
- 4.3 Zwischen Klinikum 1 und Entwicklungsfeld Klingelberg - und Schanzenstrasse ist ein Gebäu -
- 4.4 Zwischen dem Markgräflerhof und dem Neubau Klinikum 2 ist ein gartenähnlicher begrünter
- 4.5 Der Spitalgarten ist in der Kernzone zu erhalten. Ziel i st ein sorgfältiger Umgang mit den
- 4.6 Der Garten des Holsteinerhofs ist zu erhalten. Ziel ist die Siche rung der Qualitäten der Gar ten-
- 4.7 Für künftige Eingriffe in die Grün - und Freiräume der Perimeter A und B ist ein übergeordne tes
- 4.8 Fü r den Fussverkehr ist eine öffentlich zugängliche Wegverbin dung zwischen Petersgraben
- 4.9 Du rch die Bebauungen (Baufeld Petersgraben und Entwick lungsfeld Klingelberg - und Schan -
- 4.10 Die Warenanlieferung erfolgt unterirdisch von der Schan zenstrasse her.
- 5. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen von diesem Bebauungsplan und
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13‘ 830 des Planungsamtes vom 24. Oktobe r 2014 wird verbindlich erklärt.
- 2. B ebauung
- 2.1 Im Baufeld A dürfen innerhalb der definierten Mantellinien und einer maximalen Gebäudehö -
- 2.2 I m Baufeld B dürfen innerhalb der definierten Mantellinien und einer maximalen Gebäudehö -
- 2.3 Die Bruttogeschossflächen sowie technische Aufbauten und unbeacht liche Bauteile sind in -
- 2.4 Bauliche Verbindungen (Erschliessung) zwischen den Gebäuden sind zulässig und werden
- 3. Au ssenräume/Vorgarten/Bepflanzung
- 3.1 Entlang der Schwarzwaldallee ist die Erdgeschossebene des Baufeldes C baulich freizuhalten.
- 3.2 Das Baufeld C ist als öffentlich zugänglicher Vorplatz und Hauptzu gang zu den Gebäuden zu
- 3.3 Bis zur Realisier ung des Baufeldes B ist eine temporäre Bepflanzung für den öffentlich zu -
- 4. Parkierung
- 4.1 Für Besucherinnen und Besucher sowie für spezielle Verwendungs zwecke gemäss § 10 der
- 4.2 Für die Realisierung des neuen unterirdischen Parkhauses dürfen von der Parzelle Nr. 2413 in
- 5. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen von diesem Bebauungsplan und
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13 ‘ 837 des Planungsamtes vom 30. März 2015 wird verbindlich erklärt.
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungs plan zulassen, sofern dadurch die
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13‘ 861 des Planungsamtes vom 28. April 2015 wird verbindlich erklärt.
- 2. Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften:
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungs plan zulassen, sofe rn dadurch die
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 111.02.001 vom 17. Dezember 2013 betreffend die Parzelle RB 1099 un d
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Bebauungsplanv orschriften erlassen:
- 2.1 In den Bereichen A und B sind die Flächen in Erdgeschoss für Ge werbe und Dienstleistungen
- 2.2 Im Bereich A und B ist eine Baute mit einer BGF von maximal 784 m
- 2.3 Im Bereich A sind 4 Vollgesc hosse und ein Dachgeschoss zulässig. Da Dachgeschoss darf
- 2.4 Im Bereich B ist eine Baute mit Flachdach bis zu einer Höhe von 4,2 m a uf der ganzen Fläche
- 2.5 Im Be reich B sind auf der Westseite zur Parzelle RB 1092, Hintere der Mühle, Fassadenöff -
- 2.6 Die maximalen Gebäudehöhen sind in den im Bebauungsplan pro Bereich dargestellten Profi -
- 2.7. Die Wohnbaute hat den Minergie® - P - (eco) - Standard zu erfüllen. Das Erreichen des Stand ards
- 2.8 Die Bebauung ist an das Fernwärmenetz der Gemeinde anzuschliessen.
- 2.9 Bei sämtlichen Wohnungen ist sicherzustellen, ass sie ohne zusätzlichen baulichen Aufwand
- 2.10 Die Fläche zwischen Bau - und Strassenlinie darf soweit versiegelt werden, als dies für die Zu -
- 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, geringfügige Abweichungen von den Bebauungsplanvor - schriften
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13‘87 1 des Planungsa mtes vom 26. Mai 2015 wird verbindlich erklärt.
- 2. Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften:
- 2.1. Allgemeine Bestimmungen
- 2.1.1. Sofern nicht anders bestimmt, ist die Bruttogeschossfläche sowie die zulässige Anzahl Ge-
- 2.1.2. Zulässig sind industrielle Nutzungen sowie die zum Betrieb not wendigen weiteren Nutzungen
- 2.1.3. Gebäude haben sich in die im Plan dargestellte rasterartige Be bauungsstruktur einzuordnen. Der
- 2.1.4. Innerhalb des Areals haben Gebäude einen minimalen Abstand zueinander von 9 m einzuhalten.
- 2.1.5. Technische und sicherheitsrelevante Anlagen die über dem Dach liegen müssen, sind soweit
- 2.1.6. Mittels eines Mobilitätskonzepts ist die umweltfreundliche Ver kehrsmittelnutzung zu fördern.
- 2.1.7. Der Aussenraum gegen die Grunds tücksgrenze ist nach einem übergeordneten Konzept und mit
- 2.1.8. Von der gemäss Gesetzgebung und Norm vorgesehenen Auf tei lung der Veloparkplätze in Kurz -
- 2.1.9. Der Parkplatztransfer gemäss § 11 PPV ist auf z ehn Jahre be schränkt. Die Parzellen 8/383 (Ro-
- 2.1.10. Der Fuss - und Fahrradweg Solitude - Promenade zwischen Schwarzwaldallee und Stachelrain ist
- 2.2. Bereich Mitte
- 2.2.1. Im Bereich Mitte sind Gebäude mit einer maximalen Wandhöhe von 40 m zulässig.
- 2.3. Bereich Grenzacherstrasse
- 2.3.1. Entlang der Grenzacherstrasse ist pro Baubereich oberirdisch je weils ein Gebäude mit den fol-
- 2.3.2. Der im Schnitt A - A blau dargestellte Mantel darf durch das Ge bäude im Baube r eich F nicht
- 2.3.3. Die maximale Wandhöhe in den Baubereichen C, D, F und G darf auch nicht durch technische
- 2.3.4. Im Baubereich B sind untergeordnete überdeckte oder abge schlossene Servicenutzungen über
- 2.3.5. Ein sachgerechter Erhalt der bestehenden Bausubstanz im Baubereich I ist unter dem Vorbehalt
- 2.4. Bebauungsplan Wettsteinallee
- 2.4.1. In Abweichung von den vorstehenden Vorschriften gelten für den Bereich Bebauungsplan Wett-
- 2.4.2. Bauliche Nutzung
- 2.4.3. Bauvolumen
- 2.4.4. Massgebendes Terrain
- 2.4.5. Baubereiche und Baufelder
- 2.4.6. Bautypen
- 2.4.7. Frei - und Grünräume
- 2.5. Mehrwertabgabe
- 2.5.1. Ausgangswert zur Berechnung der Mehrwertabgabe, bezogen auf den gesamten Planungsperi-
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Be bau ungs plan zulassen, sofern dadurch die
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’898 des Planungsamtes vom 12. Novem ber 2015 wird verbindlich erklärt.
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1 Für den Planungsperimeter wird ein zweistufiges Bebauungsplan v erfahren festgesetzt. In einem
- 2.2 Der zur Realisierung von Bauvorhaben notwendige Bebauungsplan zweiter Stufe mit der de -
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 14’ 166 des Planungsamtes vom 17. Juli 2018 wird verbindlich erklärt.
- 2. Bebauung
- 2.1 Oberirdische Gebäude sind unter Wahrung der übrigen Bebau ungsplanvorschriften nur in den
- 2.2 Die Verteilung der zulässigen Bruttoge schossfläche auf die Baufel der ri chtet sich nach den Vor-
- 2.3 Die Grundfläche offener Bauten und Bauteile, die dem Aufenthalt im Freien dienen, wird nicht
- 2.4 Innerhalb der Baufelder wird die Wandhöhe nicht durch Lichtein fallswinkel beschränkt. Fens -
- 2.5 Baufeld B1
- 2.6 Baufelder B2.1 und B2.2
- 2.7 Baufeld B3 - Denkmal ehemaliges Spitalgebäude
- 3. Freiflächen
- 3.1 Mindestens die Hälfte der Parzellenfläche ist als Freifläche anzu legen. Mindestens ein Drittel
- 3.2 Die Teilfläche G ist als Grünanlage zu gestalten. Die IWB - Bezirks station an der Hegenhei -
- 3.3 Die mit Ö1 und Ö2 bezeichneten Bereiche sind für die Öffentlich keit dauernd zugänglich zu
- 3.4 Die mit Pfei len bezeichneten Verbindungen a - a und b - b müssen auf mindestens 4 m Breite
- 4. Verkehr
- 4.1 Oberirdische Flächen für den motorisiert en Individualverkeh r ein schliesslich Parkplätze sind
- 4.2 In einer unterirdischen Einstellhalle sind maximal 200 Parkplätze zulässig. Zugunsten von
- 5. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen von diesem Bebauungsplan und
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’927 des Planungsamtes vom 20. Mai 2016 wird verbindl ich erklärt.
- 2. Bauvorschriften
- 2.1 Innerhalb der Baufelder A, B und C sind für Wohnnutzungen je fünf Vollgeschosse bei einer
- 2.2 Das Baufeld D ist öffentlichen Nutzungen vorbehalten. Auf zwei Vollgeschossen sind maxi -
- 2.3 Innerhalb des Planungsperimeters ist ein unterirdisches Parkhaus mit maximal 63 Autoabstell -
- 2.4 Mit Blick auf die bestehenden ökologischen Qualitäten, insbesondere unter Berücksichtigung
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungspl an zula ssen, sofern dadurch die
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’934 des Planungsamtes vom 13. Juli 2016 wird verbindlich erklärt.
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 1. Der Nutzungsplan Nr. 104.03.001 vom 9. April 2013 wird genehmigt und für verbindlich erklärt.
- 2. Für das im Plan Nr. 104.03.001 vom 9. April 2013 gekennzeichnete Gebiet werden in einem ersten
- 2.1 35 % oder 61‘ 600 m
- 2.2 10 % oder 17‘ 600 m 2 des Planungsperimeters stehen fü r Freizeit - und Sportanlagen zur Verfü-
- 2.3 Die übrige Fläche von 96‘ 800 m 2 bleibt in der Bauzone und steht fü r die Bebauung und deren
- 2.4 Die Ba uzone dient im Wesentlichen dem Wohnen. An Lagen mit hoher Erschliessungsqualitä t
- 2.5 Für die gesamte Bauzone beträ gt die durchschnittliche Ausnützun gsziffer maximal 0.9.
- 2.6 Die Lage, Grö sse und Form der einzelnen Bauten und Freiflächen sowie der Grundstü cke wird
- 2.7 Die vorh andenen Naturwerte sind bei der Festlegung der Bebau ungsstrukturen zu berücksich ti-
- 2.8 Die Bebauung hat hohen stä dte baulichen, architektonischen und ökologischen Qualitä ten zu
- 2.9 Der Anteil an Grünflächen in den einzelnen Baufeldern ist entsprechend der gewä hlten Bebau-
- 2.10 Die Bebauung hat ei ne hohe Energieeffizienz auf zuwe isen. Der Energiebedarf ist weitge hend
- 2.11 Das Gebiet ist optimal durch den ö ffentlichen Verkehr zu erschliessen.
- 3. Als Grundlage fü r die nachfolgende zweite Stufe der Nutzungspla nung ist über d en ga nzen Planungs-
- 3.1 Entspr echend diesen Rahmenbedingungen und a uf der Basis des Gesamtkonzepts setzt der
- 4. Nach der Nutzungsplanung wird d ie Landumlegung festgelegt. Dabei gelten die Zuteilungsgrundsä tze
- 4.1 Gemäss § 134 BPG soll sich durch die Landumlegung am Verhält nis der Werte der einge brach-
- 4.2 Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer trete n von ihrem Grundstü ck einen Lan dan -
- 4.3 An die Grünfläche treten die Einwohnergemeinde R iehen und die Einwohnergemeinde der
- 5. Aufgrund der rechtskräftigen neuen Nutzungsordnung wird die Er schliessung realisiert. Dabei gelten
- 5.1 Die Erschliessung der Bauzone erfolgt etappiert. Auf die bestehen den Gewerbebetriebe un d
- 6. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Abweichungen vom Nutzungs plan ausnahmsweise zuzula ssen,
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 14’143 des Planungsamtes vom 15. März 2018 wird verbindlich erklärt.
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebau u ngsplan zulassen, sofern dadurch die
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’939 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016 wird verbindlich erklärt.
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 226.B
- 1. Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 13'941 des Planungsamts vom 28. Oktober 2016 wird der Bebau-
- 2. E rgänzend zu den Bebauungsplanvorschriften des Gross ratsbeschlusses betreffend Fest setzung eines
- 2.1 Bebauung
- 2.1 8 G 28.50 m 21.00 m 15‘765 m
- 2.2 8 G 28.50 m 18.50 m 11‘460 m 2
- 2.3 8 G 28.50 m 25.50 m 14‘550 m
- 2.4 8 G 30.00 m 25.50 m 21‘225 m
- 4.1 9 G 30.00 m - 11‘220 m 2
- 4.2 8 G 28.50 m - 12‘780 m
- 2.2 Freiräume
- 2.3 Lärm
- 2.4 Störfall
- 2.5 Erschliessung und Parkierung
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 118.01.001 vom 1. November 2016 be treffend Liegenschaft Kilchgrund-
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende B au vorschriften erlassen:
- 2.1. Nutzung und Bebauung
- 2.2. Aussenraum, Ver - und Entsorgung
- 2.3. Geringf ü gige Abweichungen, Ausnahmen
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 13‘998 des Planungsamtes vom 30. März 2017 wird verbindlich er klärt.
- 2. Der Bebauun gsplan b einhaltet folgende Vorschriften :
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadu rch die
- 30. März 2017 wird genehmigt.
- 15. Januar 2003 wird im Geltungsbereich des vorliegenden neuen Bebauungsplans aufgehoben.
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 14‘155 des Planungsamtes vom 23. Mai 2018 wird verbindlich erklärt.
- 2. Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften:
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die
- 1. Der Plan spezielle Nutzungsvorschriften Nr. 101.04.006 vom 10 . März 2015 für Pflanz - und Nutz-
- 2. Für das im Plan Nr. 101.04.006 vom 10. März 2015 gekennzeichne te Gebiet werden folgende Vor-
- 2.1 Das Gebiet ist für Pflanz - und Nutzgärten bestimmt. Eine bodenabhä ngige landwirtschaft liche
- 2.2 Der heterogene, kleinteilige Landschaftscharakter mit Obstgärten, Hochstammobstbä umen,
- 2.3 Nicht erlaubt sind bodenunabhängige landwirtschaftliche und gar tenbauliche Nutzungen so -
- 3.1 Pro Parzelle mit mindestens 800 m
- 3.2 Die Grundris sprojektionen der Überdachungen sämtlicher Bauten darf 1,5 % der Parzellenflä -
- 3.3 Fü r die Bestimmunge n von Ziff. 3.1 und 3.2 ist nur die Parzellen fläche massgeblich, welche
- 3.4 Gartenhäuser dürfen eine Gebäudehöhe von 3,5 m, Nebenbauten eine solche von 2.3 m nicht
- 3.5 Der Anb au von ungedeckten Pergolen und Sitzplätze ist bis insgesamt 12 m
- 3.6 Untersagt sind Un terkellerungen, mehrgeschossige Bauten , Ver - und Entsorgungsleitungen
- 3.7 Die Bauten sind in Holzbauweise zu erstellen.
- 4.1 Die Bewirtschaftung soll naturnah erfolgen.
- 5. Ju ni 2018 (VD.2016.22) aufgehoben.
- 4.2 Terrainverä nderunge n sind so gering wie möglich zu halten; Bo denbefestigungen sind auf ein
- 4.3 Grundstü ckbegrenzende Hecken sind so anzuleg en und zu pflegen, dass sie den Landschafts -
- 4.4 Im Bereich der ü berlagernden Schraffur «Nutzungseinschränkun gen (Uferschutz entlang von
- 19. Juni 2019, beschliesst:
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 14‘127 des Planungsamtes vom 5. März 2018 wird verbindlich erklärt.
- 2. Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften:
- 2.1. Baubereiche A und B
- 2.2. Baubereich C
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die
- 1. Der Bebauungsplan gemäss Änderungsplan Nr. 14‘027 des Planungsamtes vom 18. April 2017 w ird
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1. Auf den der Zone 6 zugewiesenen Flächen sind abweichen d von den Zonenvor schriften bis zu sie-
- 2.2. Die Grenze der Zone 6 darf nicht durch vorragende Bauteile überschritten werden. Ausgenommen
- 17. Januar 1963 wird aufgehoben.
- 1. Der Bebauungsplan gemäss Änd erungsplan Nr. 14‘064 des Planungsamtes vom 18. April 2017 wird
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1 Nördlich der Gellert strasse beträgt der Freiflächenanteil mindestens 80% der massgeblichen
- 2.2 Offene Bauweise südlich der Gellertstrasse:
- 2.3 Südlich der Gellertstrasse kann das zuständige Department aus städtebaulichen Erwägungen
- 2.4 Sofern die Berechnung nach bebau ungsplangemässem Vergleichsprojekt keine höhere Ausnut-
- 1. Der Bebauungsplan gemäss Änderungsplan Nr. 14‘021 des Planungsamtes vom 18. April 2017 wird
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1 Auf den der Zone 6 zugewiesenen Flächen sind abweichend von den Zonenvorschriften
- 2.2 Im mehr als 15 Meter hinter die Baulinie ragenden Bereich an der Riehenstrasse sind maximal
- 1. Der Bebauungsplan gemäss Änderungsplan Nr. 14‘073 des Planungsamtes vom 18. April 2017 wird
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 14’279 des Planungsamtes vom 25. September 2020 wird ver bind lich
- 2. Im Baubereich A sind maximal 7‘500 m 2 Bruttogeschossfläche (BGF) für Gesundheits - , Pflege -
- 3. Im Baubereich A ist ein fünfgeschossiges Gebäude mit einer Wandhöhe von 18 m
- 4. Auf der Hofseite, entlang der gestrichelten Linie (zwischen Punkt x und y), darf vom ge setz li-
- 5. Im Baubereich A darf die Dachprofillinie sow ie der Lichteinfallswinkel durch eine geringfü gi ge
- 6. Innerhalb des Bereichs B ist eine partielle Überdachung (z.B. offener Laubeng ang) zuläs sig.
- 7. Innerhalb der kreuzweis e schraffierten Fläche des Planungsperimeters sind maximal drei Park-
- 8. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch
- 25. Januar 2021, beschliesst:
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 14’149a des Planungsamtes vom 22. Mai 2018 wird verbindlich erklärt.
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch
- 4. März 2021, beschliesst:
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 14’ 010
- 2. Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften:
- 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch
- 21.1362.01 vom 20. Oktober 2021 sowie in den Bericht der Bau und Raumplanungskommission Nr.
- 21.1362.02 vom 12. Januar 2023, beschliesst:
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 14'289 von ‹Städtebau & Architektur› vom 21. Dezember 2020 wird
- 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
- 2.1 Baufelder
- 2.2 Preis günstiges Angebot
- 2.3 Bestehende Bauten
- 2.4 Frei - und Grünräume
- 2.5 Umwelt und Energie
- 2.6 Mobilität
- 2.7 Etapp ierung
- 2.8 Qualitätssicherung
- 2.9 Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch
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