AbgG
INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (AbgG)
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)
- Erster Abschnitt
- Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
- § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
- Zweiter Abschnitt
- Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
- § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
- § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
- § 4 Berufs- und Betriebszeiten
- Dritter Abschnitt
- Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- § 5 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- § 6 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
- § 7 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- § 8 Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes
- § 9 Hochschullehrer
- § 10 Wahlbeamte auf Zeit
- Vierter Abschnitt
- Leistungen an Mitglieder des Bundestages
- § 11 Abgeordnetenentschädigung
- § 12 Amtsausstattung
- § 13 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
- § 14 Kürzung der Kostenpauschale
- § 15 Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder
- § 16 Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten
- § 17 Dienstreisen
- Fünfter Abschnitt
- Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
- § 18 Übergangsgeld
- § 19 Anspruch auf Altersentschädigung
- § 20 Höhe der Altersentschädigung
- § 21 Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten
- § 22 Gesundheitsschäden
- § 23 Versorgungsabfindung
- § 24 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
- § 25 Hinterbliebenenversorgung
- § 25a Versorgungsausgleich
- § 25b Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen
- § 26 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
- Sechster Abschnitt
- Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
- § 27 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
- § 28 Unterstützungen
- Siebenter Abschnitt
- Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
- § 29 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
- Achter Abschnitt
- Gemeinsame Vorschriften
- § 30 (weggefallen)
- § 31 Verzicht, Übertragbarkeit
- § 32 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
- § 33 (weggefallen)
- § 34 Ausführungsbestimmungen
- Neunter Abschnitt
- Übergangsregelungen
- § 35 Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz
- § 35a Übergangsregelungen zum Neunzehnten Änderungsgesetz
- § 35b Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz
- § 35c Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz
- § 36 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- § 37 Versorgung vor 1968 ausgeschiedener Mitglieder
- § 38 Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes
- § 38a
- § 38b Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag
- § 39 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
- § 40 Gekürzte Versorgungsabfindung
- § 41 Fortsetzung der Todesfallversicherung
- § 42 Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung
- § 43 Weiterzahlung des Übergangsgeldes
- § 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
- Zehnter Abschnitt
- Unabhängigkeit des Abgeordneten
- § 44a Unabhängigkeit des Mandats
- § 44b (weggefallen)
- § 44c Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
- § 44d Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung
- § 44e Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
- Elfter Abschnitt
- Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
- § 45 Anzeigepflicht
- § 46 Rechtsanwälte
- § 47 Veröffentlichung
- § 48 Geldwerte Zuwendungen (Spenden)
- § 49 Interessenverknüpfung im Ausschuss
- § 50 Rückfrage
- § 51 Verfahren bei Verstößen
- § 52 Ausführungsbestimmungen
- § 52a Übergangsregelung
- Zwölfter Abschnitt
- Fraktionen
- § 53 Fraktionsbildung
- § 54 Rechtsstellung
- Zwölfter Abschnitt
- (weggefallen)
- § 55 Aufgaben
- § 56 Organisation
- § 57 Geheimhaltungspflicht der Fraktionsangestellten
- § 58 Geld- und Sachleistungen
- § 59 Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchhaltung
- § 60 Rechnungslegung
- § 61 Rechnungsprüfung
- § 62 Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation
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