Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumprodu... (734.732.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung
- Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Zulässige Mittelabflüsse
 - Art. 3 Sicherheiten
 - Art. 4 Einreichen des Gesuchs
 - Art. 5 Prüfung des Gesuchs und Mitteilung des Entscheids
 - Art. 6 Gewährung und Umsetzung der Reduktion
 - Art. 7 Ungedeckte Finanzierungskosten der nationalen Netzgesellschaft
 - Art. 8 Anlastung der Kosten für die Reduktion der Netznutzungsentgelte
 - Art. 9 Finanzhilfen der Kantone
 - Art. 10 Nachweis der Einhaltung der Auflagen und der Kriterien
 - Art. 11 Nachzahlungspflicht bei Verletzung der Auflagen und der Kriterien
 - Art. 12 Nachzahlungspflicht bei kantonalen Finanzhilfen unter dem gesetzlichen Mindestanteil
 - Art. 13 Datenbearbeitung und Auskunftspflicht
 - Art. 14 Inkrafttreten und Geltungsdauer