Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung der Konzession zur Ausnützung von Zürichsee... (452.230)
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Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung der Konzession zur Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk vom 14. Oktober 1954, ergänzt am 28. Oktober 1969
- Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung der Konzession zur Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk vom 14. Oktober 1954, ergänzt am 28. Oktober 1969
- 1. Die den Schweizerischen Bundesbahnen am 14. Oktober 1954 erteilte und
- 2. Die Konzessionärin ist befugt, die Konzession selber auszunützen oder sie
- 3. Die Konzessionärin hat dem Kanton Schwyz für die Wassernutzung zu be-
- 29. Oktober 1969 weiterhin in Kraft.
- 5. Die Konzessionserneuerung tritt nur in Kraft, wenn die Konzession ärin sie
- 6. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.
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