Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivil... (824.095)
INHALT
Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts
- Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Für die Datenbearbeitung verantwortliches Bundesorgan
- Art. 3 Struktur und Inhalt
- Art. 4 Schnittstellen
- 2. Abschnitt: Grundsätze der Datenbearbeitung
- Art. 5 Zweck der Datenbearbeitung
- Art. 6 Bekanntgabe
- Art. 7 Veröffentlichung von Stammdaten und Einsatzmöglichkeiten
- 3. Abschnitt: Pflichten
- Art. 8 Aufsicht und Koordination
- Art. 9 Sorgfaltspflicht
- Art. 10 Datensicherheit
- 4. Abschnitt: Aufbewahrung
- Art. 11
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 12 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 13 Übergangsbestimmungen
- Art. 14 Inkrafttreten
- Anhang
- Daten im Ziviconnect
- 1 Daten der gesuchstellenden und zivildienstpflichtigen Personen
- 1.1 Personalien
- 1.2 Zulassungsverfahren
- 1.3 Dienstpflicht, Zivildiensteinsätze und Ausbildungskurse
- 1.4 Militärdiensttauglichkeit, Gesundheitszustand, Ausbildung sowie Eignungen und Neigungen (Art. 80 Abs. 1bis Bst. b–d ZDG)
- 1.5 Disziplinar- und Strafverfahren (Art. 80 Abs. 1bis Bst. e ZDG)
- 2. Daten der gesuchstellenden Institutionen und der anerkannten Einsatzbetriebe
- 2.1 Stammdaten
- 2.2 Weitere Daten der gesuchstellenden Institutionen und anerkannten Einsatzbetriebe
- 3 Beschwerdeverfahren