Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vors... (831.461.3)
INHALT
Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)
- Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)
- 1. Abschnitt: Anerkannte Vorsorgeformen
- Art. 1 Vorsorgeformen
- Art. 2 Begünstigte Personen
- Art. 2 a ⁹ Kürzung der Leistungen bei vorsätzlicher Herbeiführung des Todes der versicherten Person durch die begünstigte Person
- Art. 3 Ausrichtung der Leistungen
- Art. 3 a ¹⁹ Übertragung von Vorsorgekapital in Vorsorgeeinrichtungen oder in andere anerkannte Vorsorgeformen
- Art. 4 Abtretung, Verpfändung und Verrechnung
- Art. 5 ²⁹ Anlagevorschriften
- 2. Abschnitt: Steuerliche Behandlung
- Art. 6 Bankstiftungen
- Art. 7 Abzugsberechtigung für Beiträge
- Art. 7 a ³⁷ Abzugsberechtigung für als Einkauf geleistete Beiträge
- Art. 7 b ³⁸ Gesuch um Annahme von als Einkauf geleisteten Beiträgen
- Art. 8 Bescheinigungspflichten
- 2 a . Abschnitt: ⁴⁰ Aufbewahrung der Unterlagen und Mitteilung von Vorsorgeangaben
- Art. 8 a Festhalten und Aufbewahrung von Vorsorgeangaben
- Art. 8 b Mitteilung der Vorsorgeangaben
- 3. Abschnitt: Inkrafttreten
- Art. 9
- Schlussbestimmung der Änd. vom 21. Februar 2001 ⁴¹
- Schlussbestimmung der Änderung vom 19. September 2008 ⁴³
- Übergangsbestimmung zur Änderung vom 6. November 2024 ⁴⁴
Feedback