Verordnung über die Zuerkennung eines mit dem Abschluß einer öffentlichen Realschule vergleichbaren Bildungsstandes für Inhaber des Zeugnisses über eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung
INHALT
Verordnung über die Zuerkennung eines mit dem Abschluß einer öffentlichen Realschule vergleichbaren Bildungsstandes für Inhaber des Zeugnisses über eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung
- Verordnung über die Zuerkennung eines mit dem Abschluß einer öffentlichen Realschule vergleichbaren Bildungsstandes für Inhaber des Zeugnisses über eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung
- § 26 Satz 2 und 3 des Bremischen Schulgesetzes
- § 1 Allgemeines
- § 2 Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen
- § 1 Abs. 2
- § 1 Abs. 1
- § 3 Antrag
- §§ 1
- § 4 Bescheinigungen von Behörden außerhalb des Landes Bremen
- § 1 Abs. 1
- § 5 Inkrafttreten
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