Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Laufbahnabschnitt I des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (APV Pol I)
INHALT
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Laufbahnabschnitt I des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (APV Pol I)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Laufbahnabschnitt I des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (APV Pol I)
- Fußnoten
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel der Ausbildung
- § 3 Ausbildungs- und Lehrpläne, Verfahren an außerbremischen Bildungseinrichtungen
- § 4 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen, Ausbildungsdienststellen, Ausbildungseinrichtungen
- § 5 Leiter der Ausbildungsstelle, Ausbildungsleitung, Ausbildungsleiter
- § 6 Bewertung von Leistungen, Gesamtnote
- § 7 Leistungsnachweise, Teilnahmevoraussetzungen, Abschlußzeugnis
- § 8 Wiederholung von Ausbildungsabschnitten und Laufbahnprüfung, Folgen des Nichtbestehens
- § 9 Ausbildungsfächer
- 1.
- Fachtheoretische Ausbildung
- a)
- Allgemeinbildung
- b)
- Rechtsausbildung
- 2.
- Fachpraktische integrierte Ausbildung
- a)
- Einsatz und Technik
- b)
- Einsatztraining
- c)
- Praktikum
- Unterabschnitt 1 Regelausbildung
- § 10 Dauer und Gliederung der Laufbahnausbildung
- § 11 Ausbildungsabschnitt I
- § 12 Ausbildungsabschnitt II
- § 13 Ausbildungsabschnitt III
- § 14 Praktikum
- § 15 Praktikumsanleiter
- § 16 Praktikumsheft
- Unterabschnitt 2 Ausbildung der sonstigen Bewerber
- § 17 Ausbildung der unmittelbar in die Schutzpolizei eingestellten Beamten
- § 18 Ausbildung der unmittelbar in die Wasserschutzpolizei eingestellten Beamten
- Unterabschnitt 3 Feststellung der Ausbildungsergebnisse
- § 19 Ausbildungsnote
- § 20 Sonstige Ausbildungsnachweise
- Unterabschnitt 4 Weiterbildung
- § 21 Weiterbildung für die Verwendung bei der Wasserschutzpolizei
- § 22 Zweck
- § 23 Durchführung
- § 24 Prüfungskommission, Prüfungsausschuß
- § 25 Aufgaben des Vorsitzenden der Prüfungskommission
- § 26 Aufgaben der Prüfungskommission
- § 27 Zulassung zur Laufbahnprüfung
- § 28 Prüfungsfächer
- § 29 Schriftliche Prüfung
- § 30 Mündliche Prüfung
- § 31 Rücktritt
- § 32 Täuschung
- § 33 Prüfungsfachnoten, Prüfungsnote
- § 34 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- § 35 Niederschrift, Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
- § 36 Allgemeine Verfahrensvorschriften für Zulassungs- und Prüfungsverfahren
- § 37 Ausführungsbestimmungen
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