Verordnung über die Zuerkennung von Abschlüssen in Zeugnissen öffentlicher Schulen (Zuerkennungsverordnung)
INHALT
Verordnung über die Zuerkennung von Abschlüssen in Zeugnissen öffentlicher Schulen (Zuerkennungsverordnung)
- Verordnung über die Zuerkennung von Abschlüssen in Zeugnissen öffentlicher Schulen (Zuerkennungsverordnung)
- § 38 Abs. 5
- § 67 des Bremischen Schulgesetzes
- § 1 Allgemeines
- § 2 Verfahren
- § 3 Ersatz des Faches Englisch als Fremdsprache
- § 4 Zeugnisse öffentlicher Schulen außerhalb des Landes Bremen
- § 5 Schlußbestimmungen
- § 1
- 1. Zuerkennung von Abschlüssen in Zeugnissen allgemeinbildender Schulen
- 2. Zuerkennung von Abschlüssen in Zeugnissen beruflicher Schulen
Feedback