Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen nach § 15 Abs. 1 des Entschädigungsortsgesetzes vom 5. April 2011 in der Fassung der Änderung
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Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen nach § 15 Abs. 1 des Entschädigungsortsgesetzes vom 5. April 2011 in der Fassung der Änderung

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