Verwaltungsvorschrift über die Erhebung und Führung von Personalaktendaten (PAVwV)
INHALT
Verwaltungsvorschrift über die Erhebung und Führung von Personalaktendaten (PAVwV)
- Verwaltungsvorschrift über die Erhebung und Führung von Personalaktendaten (PAVwV)
- Verwaltungsvorschrift über die Erhebung und Führung von Personalaktendaten (PAVwV)
- Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Zulässigkeit
- Begriffsbestimmungen
- Genehmigung
- Zweiter Abschnitt Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenschutz
- Grundsatz
- Zugang zu Personalaktendaten
- Datenübermittlung und Datenabruf
- Ärztliche und andere vertrauliche Unterlagen
- Bekanntgabe gespeicherter Daten
- Dritter Abschnitt Personalaktenführung
- Verpflichtung und Grundsatz
- Gliederung und Inhalt
- Andere Vorgänge
- Führung der Personalakten
- Verbot der doppelten Aktenführung
- Bedienstete mit Behinderung
- Vollständigkeit
- Anspruch auf Anhörung
- Fortführung von Personalakten
- Abgabe von Personalakten
- Entfernung und Berichtigung von Vorgängen
- Verwertungsverbot, Entfernung aus der Personalakte
- § 32 Abs. 1 Nr. 1 BremDG
- § 6 BremDG
- § 14 Abs. 1 BremDG
- § 32 Abs. 1 Nr. 2-4 BremDG
- § 7 BremDG
- § 8 BremDG
- § 14 Abs. 1 BremDG
- § 9 BremDG
- Aufbewahrung
- § 49 des Bremischen Beamtengesetzes (BremBG)
- § 10 BremDG
- Verlust
- Übernahme durch das Staatsarchiv
- Vernichtung
- Vierter Abschnitt Einsichtnahmen
- Einsicht durch den Bediensteten in die Personalakte
- Einsicht durch den Bediensteten in andere Vorgänge
- Einsicht durch Dritte - Auskunft an Dritte
- § 23 BremBG
- § 8 des Bremischen Richtergesetzes
- Einsicht durch die Öffentlichkeit
- Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
- In-Kraft-Treten und Aufheben anderer Bestimmungen
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