Verordnung über die Umlage der Ausbildungsvergütungen zum Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflege (AltPflV)
INHALT
Verordnung über die Umlage der Ausbildungsvergütungen zum Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflege (AltPflV)
- Verordnung über die Umlage der Ausbildungsvergütungen zum Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflege (AltPflV)
- § 16 Abs. 1
- § 21 Abs. 6 des Gesetzes über die Ausbildung in der Altenpflege
- § 1 Ausbildungsvergütung
- § 16 des Gesetzes über die Ausbildung in der Altenpflege
- § 2 Abrechnungszeitraum
- § 3 Pflichten der Einrichtungsträger
- § 4 Pflichten der Ausbildungsträger
- § 5 Umlage
- § 1
- § 6 Bedarfsermittlung
- § 7 Höhe der Ausbildungsvergütung
- § 16 des Gesetzes über die Ausbildung in der Altenpflege
- § 8 Weiterentwicklung der Altenpflegeausbildung
- § 9 Übergangsregelung
- § 3
- § 10 Inkrafttreten
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