Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2003/2004 (Zulassungszahlenverordnung 2003/2004)
INHALT
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2003/2004 (Zulassungszahlenverordnung 2003/2004)
- Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2003/2004 (Zulassungszahlenverordnung 2003/2004)
- § 1 Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber
- § 2 Zulassungszahlen für Studienanfänger
- § 16 der Kapazitätsverordnung
- 1.
- An der Hochschule für Künste in den Studiengängen
- 2.
- An der Hochschule Bremen
- 3.
- An der Hochschule Bremerhaven
- 4.
- An der Universität Bremen
- § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen
- Fußnoten
- § 3 Zulassungszahlen für höhere Fachsemester
- § 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer
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