Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen
INHALT
Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen
- Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen
- Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen
- Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vom 30. Juni 2009
- Grundsätze
- § 26c BremNatSchG
- § 30 BremNatSchG
- 1
- Feststellung des Baubedarfs, Aufstellung des Bauprogramms
- 2
- Planung
- 2.1
- Grundlagenermittlung
- 2.2
- Vorplanung
- 2.2.1
- 2.2.2
- Planung und Erschließung
- Gebäudeplanung
- Technische Ausrüstung
- Energieeinsparung
- Baustoffe
- 2.2.3
- Umweltfreundliche Produkte und Ausführungsarten
- 2.2.4
- Umweltschädliche Produkte
- 2.2.5
- Spezielle Produkte
- 2.2.6
- 2.3
- Entwurfsplanung
- 2.4
- Genehmigungs- und Ausführungsplanung
- § 14 BremNatSchG
- 2.5
- Verträge mit freiberuflich Tätigen
- 3
- Vergabe der Bau- und sonstigen Leistungen
- 3.1
- Leistungsbeschreibung
- 3.2
- Wertung der Angebote und Nebenangebote
- 4
- Informationen
- 5
- Erfahrungsberichte
- 6
- Gültigkeit
- [Amtl. Anm.:]
- [Amtl. Anm.:]
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