Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Versickerung von Niederschlagswasser im Land Bremen
INHALT
Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Versickerung von Niederschlagswasser im Land Bremen
- Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Versickerung von Niederschlagswasser im Land Bremen
- Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Versickerung von Niederschlagswasser im Land Bremen
- 1.
- Zweck der Förderung
- 2.
- Fördergegenstand
- 3.
- Zuschussempfänger
- 4.
- Art, Umfang und Höhe der Förderung
- § 132a BremWG
- Innerhalb von Wasserschutzgebieten sowie bei Gefahren durch Altlasten und schädliche Bodenveränderungen ist die erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich. Die Erlaubnisfreistellung bei Versickerung und Einleitung in Oberflächengewässer gilt auch nicht bei Straßen-, Industrie- und Gewerbeflächen und häufig frequentierten Parkplätzen. Ebenso ausgenommen sind Dachflächen aus unbeschichteten Kupfer-, Zink- und Bleieindeckungen sowie anderen Flächen, bei denen mehr als nur gering belastete Abflüsse zu erwarten sind. In diesen Fällen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde erforderlich.
- 5.
- Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
- 6.
- Antragstellung
- Bremer Umwelt Beratung e.V. Am Dobben 43 a 28203 Bremen
- 7.
- Auszahlung der Zuschüsse
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