Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015
INHALT
Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015
- Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015
- Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015
- § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Land Bremen (BremAGKJHG)
- 1.
- Rechtsgrundlage
- § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG)
- 2.
- Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
- 2.1
- Beihilfe zur Erstausstattung der Wohnung
- 2.2
- Erstausstattung mit Bekleidung
- 2.3
- Erstausstattung in Bereitschafts-/Übergangspflege
- 3.
- Laufende Leistungen für Pflegekinder
- 3.1
- Materielle Aufwendungen
- 3.1.1
- Vollzeitpflege
- 3.1.1.1
- Monatliche Leistungen zur Deckung regelmäßig wiederkehrender Bedarfe
- Heilpädagogischen/Sozialpädagogischen Vollzeitpflege
- 3.1.1.2
- Monatliche Leistungen für einmalige und jährlich wiederkehrende Sonderbedarfe
- 3.1.2
- Inobhutnahme und anschließende befristete Unterbringung in einer Bereitschafts-/ Übergangspflegestelle
- 3.2
- Kosten der Erziehung
- 3.2.1
- Vollzeitpflege
- Allgemeinen Vollzeitpflege
- Heilpädagogischen/Sozialpädagogischen Vollzeitpflege
- 3.2.2
- Weitere Pflegeformen in der Vollzeitpflege
- 3.2.3
- Inobhutnahme und anschließende befristete Unterbringung in einer Bereitschafts-/Übergangspflegestelle
- 3.2.4
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege
- 4.
- Unfallversicherung der Pflegepersonen
- 5.
- Altersvorsorge der Pflegepersonen
- 5.1
- Personenkreis
- 5.2
- Angemessener Beitrag
- 5.3
- Angemessene Form der Altersabsicherung
- oder
- 6.
- Inkrafttreten
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