Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) - Bremische Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) -
INHALT
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) - Bremische Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) -
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) - Bremische Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) -
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) – Bremische Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) –
- § 52 Satz 3 LHO
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriff der Dienstwohnungen
- § 3 Zuweisung von Dienstwohnungen
- § 4 Verpflichtung zum Beziehen von Dienstwohnungen
- § 5 Übergabe der Dienstwohnung
- § 6 Dauer der Zuweisung
- § 7 Nutzung der Dienstwohnung
- § 8 Instandhaltung und Instand- setzung der Dienstwohnungen
- § 9 Schönheitsreparaturen
- § 10 Antennenanlagen und Breitbandkabelanschlüsse
- § 11 Rücknahme der Dienstwohnung
- § 12 Mietwert
- § 13 Wohnfläche
- § 14 Dienstwohnungsvergütung
- § 15 Höchste Dienstwohnungsvergütung
- § 16 Betriebskosten
- § 17 Pauschale bei Anschluss der Wasserversorgung an dienstliche Versorgungsleitungen
- § 18 Pauschale bei Anschluss der zentralen Heizungs- anlage und der zentralen Warmwasserversorgungs- anlage an dienstliche Versorgungsleitungen
- § 19 Sonstige Entgelte
- § 20 Anrechnung auf die Bezüge
- § 2 Absatz 2 Satz 1 BremPerformaG
- § 21 Übergangsregelung
- § 22 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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