Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Freien Hansestadt Breme...
INHALT
Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde Bremen)
- Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde Bremen)
- Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde Bremen)
- Inhaltsverzeichnis
- Präambel
- I. Geltungsbereich
- II. Zuständigkeiten
- III. Begriffsbestimmungen
- Sponsoring
- Sponsoring
- Werbung
- Werbung
- Spenden
- Spenden
- Mäzenatische Schenkungen
- Mäzenatische Schenkungen
- IV. Allgemeine Grundsätze
- V. Zulässigkeit
- Sponsoring
- § 23 der Landeshaushaltsordnung
- Werbung
- Spenden und mäzenatische Schenkungen
- VI. Berichtswesen
- VII. Inkrafttreten der Richtlinie
- Anlagen
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