Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (BremFIBauR)
INHALT
Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (BremFIBauR)
- Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (BremFIBauR)
- Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (BremFIBauR)
- § 84 Absatz 6 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO)
- Inhaltsverzeichnis:
- 1.
- Allgemeines
- 2.
- Allgemeine Bauvorschriften
- Anlage 1
- Anlagen 1
- bis
- 3
- 3.
- Bauvorschriften für Tribünen
- 4.
- Bauvorschriften für Fahrgeschäfte
- 5.
- Bauvorschriften für Zelte und vergleichbare Räume für mehr als 200 Besucher
- 6.
- Allgemeine Betriebsvorschriften
- (vgl.
- Anlagen 1
- -
- 3
- )
- 7.
- Besondere Betriebsvorschriften
- 8.
- Schlussbestimmungen
- Anlagenverzeichnis:
Feedback