Richtlinien über das Verfahren zur Anerkennung von Trägern der außerschulischen Jugendbildung nach § 16 des Bremischen Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetzes (BremKJFFöG) in der Stadtgem...
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Richtlinien über das Verfahren zur Anerkennung von Trägern der außerschulischen Jugendbildung nach § 16 des Bremischen Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetzes (BremKJFFöG) in der Stadtgemeinde und im Land Bremen
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