Verfahrensrichtlinie zur Überprüfung von Gebühren auf ihre Kostendeckung (VR-Gebühren) 
                
                
            INHALT
Verfahrensrichtlinie zur Überprüfung von Gebühren auf ihre Kostendeckung (VR-Gebühren)
- Verfahrensrichtlinie zur Überprüfung von Gebühren auf ihre Kostendeckung (VR-Gebühren)
 - V E R F A H R E N S R I C H T L I N I E zur Überprüfung von Gebühren auf ihre Kostendeckung (VR - Gebühren)
 - A.
 - Vorbemerkung
 - §§ 4
 - § 34 LHO
 - § 3 BremGebBeitrG
 - B.
 - Geltungsbereich
 - § 4 BremGebBeitrG
 - § 12 BremGebBeitrG
 - C.
 - Kostenermittlung
 - Kostendeckungsprinzip
 - begründeten
 - Vorteilsprinzip
 - Äquivalenzprinzip
 - Die Kosten sind unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze und grundsätzlich unter Heranziehung der Kosten- und Leistungsrechnung, deren Nutzung sich aus
 - § 7 Abs. 3 LHO
 - funktionelle
 - § 4 LHO
 - § 4 Abs. 1 Nrn. 2, 3
 - § 12 Abs. 1 BremGebBeitrG
 - Soweit möglich und sachgerecht, sind die Personalkosten der Kosten- und Leistungsrechnung zu entnehmen.
 - tatsächliche
 - ohne IT
 - IT-Kosten
 - Soweit möglich und sachgerecht sind die Sachkosten der Kosten- und Leistungsrechnung zu entnehmen. Insoweit gilt es zu beachten: Wirtschaftsgüter unterhalb einer Wertgrenze von 800 Euro (netto) sind im Jahr ihrer Anschaffung in voller Höhe als Sachkosten zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung im Rahmen der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen unterbleibt.
 - Gemeinkosten
 - § 73 LHO
 - Nicht
 - linearen Abschreibungsmethode
 - § 12 Abs. 4 BremGebBeitrG
 - D.
 - Gebührenfestlegung/-bemessung
 - § 4 Absatz 3 BremGebBeitrG