Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, die der Aufsicht des Landes Bremen unterstehen (RechV)
INHALT
Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, die der Aufsicht des Landes Bremen unterstehen (RechV)
- Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, die der Aufsicht des Landes Bremen unterstehen (RechV)
- § 1 Interner Bericht öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen
- § 2 Interner Bericht und Prüfung kleinerer Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 3 Anwendung bundesrechtlicher Vorschriften
- § 4 Aufsichtsbehörde
- § 5 Schlußbestimmung
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