Verwaltungsvorschrift über den städtischen Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen im Geschäftsbereich der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
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Verwaltungsvorschrift über den städtischen Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen im Geschäftsbereich der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
- Verwaltungsvorschrift über den städtischen Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen im Geschäftsbereich der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
- Verwaltungsvorschrift über den städtischen Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen im Geschäftsbereich der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 25.03.2021
- 1.
- Grundlage
- 2.
- Ziel
- 3.
- Personenkategorien
- Personen mit unsicherer Bleibeperspektive (Kategorie 1)
- Personen mit allgemeinen Nachteilen auf dem Wohnungsmarkt (Kategorie 2)
- Personen mit individuellen Vermittlungshemmnissen (Kategorie 3)
- 4.
- Auswahl und Zuordnung von Mieter/innen
- 5.
- Mittelbewirtschaftung
- 6.
- Rechtliche Einordnung
- § 7 Absatz 1 Brem. Landeshaushaltsordnung
- 7.
- Aufgaben der Belegrechtestelle (senatorische Behörde oder in ihrem Auftrag)
- 8.
- Aufgaben der ZFW (AfSD)
- 9.
- Angebot
- 10.
- Entgelt
- 11.
- Belegungsbindung
- 12.
- Mietpreisbindung
- 13.
- Mietvertrag
- 14.
- Entgelt
- 15.
- Auszahlungsart, Fälligkeit
- 16.
- Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten
- 17.
- Mietgarantie, Schadenshaftung
- 18.
- Vorzeitige Beendigung
- 19.
- Datenschutz
- 20.
- Programmlaufzeit
- 21.
- Schlussbestimmungen
- Anlage 1
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