Ortsgesetz über die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in der Stadtgemeinde Bremen
INHALT
Ortsgesetz über die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in der Stadtgemeinde Bremen
- Ortsgesetz über die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in der Stadtgemeinde Bremen
- § 1 Grundsatz
- § 2 Gebühren und Entgelte
- § 2a Rechte und Pflichten
- § 3 Gebühren- und Entgeltpflicht
- § 4 Unterbrechung der Abfuhr
- § 5 Gebührenerhebung
- § 6 Zuständige Behörde
- § 7 Inkrafttreten
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