Verordnung über den berufsbegleitenden Bildungsgang zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger sowie zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten
INHALT
Verordnung über den berufsbegleitenden Bildungsgang zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger sowie zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten
- Verordnung über den berufsbegleitenden Bildungsgang zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger sowie zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten
- § 14 a Abs. 1 des Privatschulgesetzes
- § 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 1 Gemeinsame Regelungen
- § 2 Dauer und Organisation der Ausbildung
- § 3 Unterrichtsfächer, Stundentafeln und Lehrpläne
- § 4 Leistungsnachweise und Zeugnisse während der Ausbildung
- § 5 Voraussetzungen für die Zulassung
- Abschnitt 2 Ausbildung im berufsbegleitenden Bildungsgang zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger
- § 6 Ziel der Ausbildung
- § 7 Fachpraktische Aufgabe
- § 3 Abs. 3
- Abschnitt 3 Ausbildung im berufsbegleitenden Bildungsgang zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten
- § 8 Ziel der Ausbildung
- § 9 Fachpraktische Aufgabe
- § 3 Abs. 3
- Abschnitt 1 Gemeinsame Regelungen
- § 10 Allgemeines, Berechtigung
- § 11 Abnahme der Prüfung
- § 12 Prüfungsausschuss und Teilprüfungsausschüsse
- § 13 Gegenstand, Ort und Termine der Prüfung, Belehrung
- §§ 23
- § 14 Berücksichtigung besonderer Belange behinderter Menschen
- § 15 Zulassung zur Prüfung
- § 16 Erste Prüfungskonferenz
- § 17 Schriftliche Prüfung
- § 18 Zweite Prüfungskonferenz
- § 19 Mündliche Prüfung
- § 20 Noten
- § 21 Dritte Prüfungskonferenz, Ergebnis der Prüfung
- § 10 Abs. 2
- § 22 Wiederholung der Prüfung
- § 23 Täuschung und Behinderung
- § 24 Versäumnis
- § 25 Niederschriften
- § 19 Abs. 10
- Abschnitt 2 Prüfung im berufsbegleitenden Bildungsgang zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger
- § 26 Festlegung der schriftlichen Prüfungsfächer
- § 27 Bestehensregelung
- Abschnitt 3 Prüfung im berufsbegleitenden Bildungsgang zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten
- § 28 Festlegung der schriftlichen Prüfungsfächer
- § 29 Bestehensregelung
- § 30 In-Kraft-Treten
- § 3 Abs. 1
- Stundentafel für die berufsbegleitende Ausbildung zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger
- § 3 Abs. 1
- Stundentafel für die berufsbegleitende Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten
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