Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
INHALT
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
- Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
- § 1 Träger der Sozialhilfe
- § 2 Oberste Landessozialbehörde
- § 3 Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Träger der Sozialhilfe
- § 4 Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
- § 5 Zuständigkeit für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- § 6 Kosten der Sozialhilfe
- § 7
- § 7 Kostenbeteiligung des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
- § 4 Absatz 2
- § 7a Ausgleich der Ausgaben für den Sofortzuschlag
- § 8 Steuerung, Koordinierung und Abstimmung
- § 7 Absatz 1
- § 9 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung
- § 10 Zuständigkeit für Deutsche im Ausland und bei der Einreise aus dem Ausland
- § 11 Erhöhung der Einkommensgrenze
- § 12 Verteilung der Ausgleichsleistungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- § 12a Weiterleitung der Erstattung des Barbetrags durch den Bund
- § 12 Absatz 2
- § 12b Weiterleitung der Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020
- § 12 Absatz 2
- § 13 Beteiligung sozial erfahrener Dritter im Widerspruchsverfahren
- § 116 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung.
- § 14 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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