Verwaltungsanweisung zu § 143 SGB XII
INHALT
Verwaltungsanweisung zu § 143 SGB XII
- Verwaltungsanweisung zu § 143 SGB XII
- Verwaltungsanweisung zu § 143 SGB XII Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und
- vergleichbare Zeiten
- 1
- Inhalt und Ziel
- 2
- Umgang mit Bewilligungen
- 2.1
- Umgang mit bereits im Jahr 2020 laufenden Bewilligungen
- 2.2
- Umgang mit Weiterbewilligungen und Erstanträgen ab 2021
- 3
- Verfahren zur Einmaligen Sammelabfrage von Grundrentenzeiten und Einzelabfragen
- 3.1
- Sammelabfrage der Grundrentenzeiten – zentral über die IT
- 3.2
- Einzelabfragen
- 3.3
- Mitteilung der erfüllten Grundrentenzeiten
- In diesen Fällen sind die Grundrentenfreibeträge nachträglich zu berücksichtigen.
- 3.4
- Nachweis über vergleichbare Zeiten
- 4
- Rückwirkende Berücksichtigung des Freibetrages nach § 82a SGB XII
- 5
- Ablehnungsbescheide
- 6
- Berücksichtigung der Grundrentenzahlung für die Zukunft und Erstattungsanspruch
- 7
- Berücksichtigung einer Rentenerhöhung zum 01.07.2021
- 8
- Rentenbescheide ab Juli 2021 für Neurentner*innen
- 9
- Inkrafttreten
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