Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (MeldDÜV)
INHALT
Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (MeldDÜV)
- Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (MeldDÜV)
- § 8 Nummer 7 des Bremischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes
- § 1 Grundsätze
- § 2 Verfahren
- § 3 Sicherungsmaßnahmen
- § 4 Allgemeines
- § 5 Datenübermittlungen zur Ehrung von Alters- und Ehejubiläen
- § 6 Datenübermittlungen an die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven zu polizeilichen Zwecken
- § 7 Datenübermittlungen an die Führerscheinstellen
- § 8 Datenübermittlungen an die Wahlämter
- § 9 Datenübermittlungen an die Statistischen Ämter
- § 10 Datenübermittlungen zum Zweck der Schulverwaltung
- § 11 Datenübermittlungen zum Zweck der Organisation der Kindertagesbetreuung
- § 12 Datenübermittlungen an die Sozialverwaltung
- § 13 Datenübermittlungen an die Gesundheitsämter
- § 14 Datenübermittlungen an die Vertrauensstelle des Bremer Krebsregisters
- § 1 der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Vertrauensstelle des Bremer Krebsregisters
- § 15 Datenübermittlungen an den Bremer Mortalitätsindex
- § 16 Datenübermittlungen an den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
- § 17 Datenübermittlungen an den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und den Magistrat Bremerhaven für den Bereich Wohnungswesen
- § 18 Datenübermittlungen an das Amt für Versorgung und Integration Bremen
- § 19 Datenübermittlungen an die für die Festsetzung und Erhebung der Zweitwohnungssteuer zuständige Finanzbehörde
- § 20 Datenübermittlungen an Radio Bremen
- § 21 Datenübermittlungen an die Standesämter
- § 22 Datenübermittlung an die Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen zur Durchführung des Projektes ,FreiKarte‘
- § 23 Allgemeines
- § 24 Abruf von Daten durch die Personalausweisbehörden
- § 25 Abruf von Daten durch die Passbehörden
- § 26 Abruf von Daten durch die Standesämter
- § 27 Abruf von Daten für öffentlich-rechtliche Namensänderungen
- § 28 Abruf von Daten durch die Ausländerbehörden
- § 29 Abruf von Daten durch die Staatsangehörigkeitsbehörden
- § 30 Abruf von Daten durch die Waffenerlaubnisbehörden
- § 31 Abruf von Daten durch die Fundämter
- § 32 Abruf von Daten durch das Statistische Landesamt
- § 33 Abruf von Daten durch die Wahlämter
- § 34 Abruf von Daten durch die Gerichte und die Sozialen Dienste der Justiz
- § 35 Abruf von Daten durch die Vertrauensstelle des Bremer Krebsregisters
- § 36 Abruf von Daten durch die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven
- § 37 Abruf von Daten durch Finanzbehörden für Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren
- § 38 Abruf von Daten durch die Meldebehörden
- § 39 Abruf von Daten durch das Ordnungsamt Bremen
- § 40 Inkrafttreten
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