Verordnung über die Erstattungspflicht von Kosten und nicht gedecktem Verwaltungsaufwand bei der Vollstreckungshilfe durch die bremischen Vollstreckungsbehörden
INHALT
Verordnung über die Erstattungspflicht von Kosten und nicht gedecktem Verwaltungsaufwand bei der Vollstreckungshilfe durch die bremischen Vollstreckungsbehörden
- Verordnung über die Erstattungspflicht von Kosten und nicht gedecktem Verwaltungsaufwand bei der Vollstreckungshilfe durch die bremischen Vollstreckungsbehörden
- § 11 Absatz 4 Satz 1 des Bremisches Gesetzes über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege
- § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen
- § 1
- § 9 des Bremischen Gesetzes über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege
- § 2
- § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Erstattung von Kosten bei der Vollstreckung rückständiger Rundfunkforderungen
- § 3
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