Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) - 2344/001 -
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Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) - 2344/001 -
- Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) - 2344/001 -
- Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) - 2344/001 -
- I.
- „Vierzehnter Abschnitt Behandlung steuerbarer Geschäfte
- § 82 Meldung an die jeweilige Organisationseinheit
- § 83 Anforderung an die Kostenrechnung“
- § 6 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
- § 7 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
- § 16 wird wie folgt neu gefasst:
- Zustellungen
- § 17 wird wie folgt geändert:
- § 39 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
- § 42 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- § 43 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
- § 49 wird wie folgt geändert:
- § 55 wird wie folgt geändert:
- § 63 wird wie folgt neu gefasst:
- Hinweispflicht
- § 74 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- § 75 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
- „Vierzehnter Abschnitt Behandlung steuerbarer Geschäfte
- § 82
- Meldung an die jeweilige Organisationseinheit
- § 83
- Anforderung an die Kostenrechnung
- II.
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