Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfungfür die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamtin der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Rechtspflegerdienst (RpflAPVO)
DE - Landesrecht Bremen

INHALT

Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfungfür die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamtin der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Rechtspflegerdienst (RpflAPVO)

Inhaltsverzeichnis wird erstellt

Markierungen
Leseansicht